gab, darf der Vermieter auch nicht für zwei,oder mehr Personen abrechnen. Selbst mehrwöchiger Besuch ist erlaubt, ohne dass dadurch Mehrkosten entstehen dürfen. Wenn da jemand für länger mit gemeldet war, z.B. wenn der Vormieter sich nicht früh genug abgemeldet hat, dann beweist das nichts. Es liegt dann lediglich ein Meldeverstoß vor, der allerdings auch teuer werden kann, deshalb würde ich in diesem Fall zuvor mit der Person sprechen, die dort fälschlicherweise gemeldet war.
Die Rechnung jedenfalls so lange nicht zahlen, wie das nicht geklärt wurde. Ich würde sofort zum Mieterverein gehen. Der Vermieter muss nachweisen, dass da mehr Leute gewohnt haben, nicht du. Das kann er nur mit Zeugen. Die wird er aber nicht finden, wenn er lügt. Ich glaub, man kann bis zu drei Wochen Besuch haben, mehrmals im Jahr, ohne dass sich das auf die im Haushalt lebende Personenzahl auswirkt.
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