Wenn dazu etwas von Seiten des Unternehmens kommen würde, was POSITIV wäre, dann ist hier auch wirklich etwas zu erwarten. Das ist meine Meinung!
Dann wären 15 oder 20 cents ein Witz.
Aber dann muss halt auch mal etwas kommen, es wird Zeit!
Deine Meldung ist ja interessant - aber erst wenn die Firma auch etwas daraus macht.
Ich warte jetzt erstmal ab...glaube nicht, dass da so schnell was kommt, Solarhybrid lässt sich Zeit, irgendetwas zu melden.
Investox schrieb:
Investox: Förderung wurde noch NICHT gekürzt !
01:33
#274
eeg gesetz wird doch eh erheblich abgeändert. wie von den ländern gefordert wird die Beibehaltung der Vergütung für Freiflächenanlagen über 10 Megawatt mit sicherheit durchgesetzt!!!! Außerdem gelten bis dato die alten förderungen ! Das scheinen die Anleger nicht zu begreifen das es für Solarhybrid noch keinerlei rechtskräftige negative auswirkungen seitens EEG gibt!!! Nur Panik und Unsicherheit - aber die Förderungen sind immer noch die alten. Solarhybrid könnte überschüttet werden mit Projektanfragen und Aufträge!
Reine Panikmache - an der Förderung hat sich nichts geändert und Chancen stehen sehr gut das es so bleibt !!!! Börsenwert von Solarhybrid in Anbetracht der Chancen - niedrig !
CRV - interessant - entweder 1000% oder nichts!
www.clearingstelle-eeg.de/files/...l_BR_VA_BR-Drs_204-12-B_120511.pdfBundesrat Drucksache 204/12 (Beschluss)
11.05.12
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.deISSN 0720-2946
des Vermittlungsausschusses
durch den Bundesrat
Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11.Mai 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 verabschiedeten Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzesmit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen.
Begründung:
Die im Gesetzesbeschluss aufgezeigten Zubaukorridore für die kommenden Jahre liegen deutlich unterhalb der früher festgelegten nationalen Ziele (Foto-voltaik-Ziel 2020 nach dem Nationalen Allokationsplan -NAP:52 Gigawatt). Diese Begrenzung desZubaus stellt faktisch eine Absenkung des Zubaus dar. Diese Regelungen stellen nicht nur die nationalen Ziele beim Ausbau der er-neuerbaren Energien in Frage, sondern beeinträchtigen die Investitionssicher-heit der gesamten Branche der erneuerbaren Energien und gefährden somit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in Deutschland. Vielmehr ist der Ausbaukorridor so zu gestalten, dass Deutschland weiterhin einen attraktiven Fotovoltaikmarkt darstellt.
Die drastischen Kürzungen verschärfen den Wettbewerb auf dem gegenwärtig äußerst angespannten Fotovoltaik-Herstellermarkt über das gebotene Maß hin-aus und gefährden Arbeitsplätze. Schon jetzt sind im geltenden Recht weitere Absenkungen infolge der Marktentwicklung vorgesehen. Im Übrigen erreichen bereits die nach dem geltenden Recht vorgesehenen Vergütungszahlungen (zwischen 18 und 24Cent pro Kilowattstunde) das Preisniveau privater Stromtarife und damit Marktniveau im Vergleich zum Haushaltsstrom aus der Steckdose. Von der vorgesehenen Absenkung der Einspeisevergütung von 20 bis 29Prozent sollte Abstand genommen werden. Der Wegfall der Vergütung für Anlagen größer als 10 Megawatt sollte ebenfalls zurückgenommen werden.
Drucksache 204/12 (Beschluss) - 2 -
Das vorgesehene Marktintegrationsmodell, welches lediglich die Höhe der vergütungsfähigen solaren Strommenge pauschal reduziert, schafft keine zu-sätzlichen Anreize zur Stärkung des Eigenverbrauchs und sollte demzufolge nicht weiter verfolgt werden. Es ist zu erwarten, dass dieses Modell lediglich eine zusätzliche Absenkung des Förderniveaus bewirkensoll. Eine Steigerung des Eigenverbrauchs würde die Kosten für die EEG-Umlage und für den Netz-ausbau reduzieren, ist jedoch in der Regel mit weiterem Investitionsaufwand verbunden.
Die geplante Reduzierung der Vergütungsklassen bedeutet eine erhebliche Verschlechterung für Fotovoltaikanlagen zwischen 10 bis 100 Kilowatt. Hier-bei handelt es sich um Anlagengrößen, die im Wohnungsbau, Nichtwohnungs-bau, in Kommunen, in der Landwirtschaft und bei kleineren und mittleren Gewerbebetrieben installiert werden. Durch diese Reduktion werden die hier gegebenen Potenziale nur suboptimal genutzt. Die Anlagenvergütungsklassen sollten deshalb entsprechend überarbeitet werden.
Im Gesetzesbeschluss fehlen Regelungen zur sinnvollen Integration des Foto-voltaik-Stroms in das Netz. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass endlich konkrete Maßnahmen zur besseren netztechnischen Integration von hohen Ein-speisekapazitäten ergriffen werden müssen. Es sind besondere Anreize für de-zentrale Speichersysteme zu schaffen, die eine Lastverschiebung ermöglichen. Ferner sind Regelungen zu treffen, die auch die Verbrauchsseite, zum Beispiel durch zuschaltbare Lasten, in das Versorgungs-und Netzmanagement mit ein-beziehen.
Die Vergütung sollte an die Herstellung in der EU oder zumindest andie an-teilige Wertschöpfung in der EU geknüpft werden. Zur Bestimmung des Ur-sprungs sollten bestehende Vorgaben des europäischen Zollrechts angewendet werden, in denen das Ursprungsprinzip geregelt ist.
Das übereilte Gesetzgebungsverfahren und die vorgesehenen Übergangsfristen gefährden den Vertrauensschutz in das EEG.Die Betroffenen benötigen von den ersten Planungen über die Investitionsentscheidung bis hin zur tatsächli-chen Umsetzung einen Vertrauensschutz in die Förderinstrumente, ansonsten ist dienotwendige Investitionssicherheit nicht gegeben. Es sind daher ange-messene Übergangsfristen festzulegen, da von den Gesetzesänderungen auch bereits länger geplante Projekte unmittelbar betroffen sind
Investox: Realität
01:46
#275
Förderung wurde keinen einzigen Cent bisher RECHTSKRÄFTIG gesenkt aber Börse spielt Panik. Wird bei der Vergütung von Freiflächen über 10 Megawatt NICHTS gekürzt explodieren Solarhybrid´s Auftragsbücher ! Aufgrund der unbegründeten Unsicherheit bei Neuaufträgen und Projekten hat sich ein ehrheblicher Investitionsstau gebildet. BOOOOOOM auf einmal will jeder wieder Solarhybrid Aktien weil alles nur Panik war und die Investoren in Freiparks ab 10 Megawatt wieder investieren .............. !!!!
Kein rechtskräftiges EEG Gesetz keine rechtskräftigen Kürzungen NICHTS aber Solarhybrid von 9 € auf 15 Cent und vorsorglich Insolvenz - KRANK !
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Investox, bist du denn noch investiert? Und kaufst du etwa nach? Wo liegt dein Kursziel?