Vorweg, sorry für so viel Text!
Gute Frage! Zu dieser Thematik wird in der Verordnung Nr 236/2012 in Artikel 3 VII c) geschrieben:
"Die Kommission wird zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 42 ermächtigt, um festzulegen, (...) welche Methode bei der Berechnung von Positionen im Sinne der Absätze 3, 4 und 5 zur Anwendung kommt, wenn verschiedene Stellen innerhalb einer Gruppe Long- oder Short-Positionen halten oder Managementtätigkeiten für getrennte Fonds zu berechnen sind."
Hierzu findet man in der Durchführungsverordnung in Artikel 13 folgendes:
"Methode zur Berechnung von Positionen für juristische Personen innerhalb einer Gruppe, die in Bezug auf einen bestimmten Emittenten Long- oder Short-Positionen halten (1) DieNetto-Leerverkaufspositionen werden für jede juristische Person der Gruppe nach Artikel 3 Absatz 7 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 berechnet. Wenn die Netto-Leerverkaufsposition in einem bestimmten Emittenten eine relevante Melde- oder Offenlegungsschwelle erreicht oder überschreitet, wird diese von der betreffenden juristischen Person oder von der Gruppe in ihrem Namen gemeldet und offengelegt. Sind eine oder mehrere juristische Personen der Gruppe Verwaltungsstellen, so wenden sie für Fonds- und Port folioverwaltungstätigkeiten die in Artikel 12 Absätze 1 bis 4 beschriebene Methode an. (2) DieNetto-Leerverkaufs-undNetto-Long-Positionenaller juristischen Personen der Gruppe werden aggregiert und auf gerechnet; davon ausgenommen sind nur die Positionen der Verwaltungsstellen, die Verwaltungstätigkeiten ausführen. Net to-Leerverkaufspositionen in einem bestimmten Emittenten wer den von der Gruppe gemeldet und — soweit relevant — of fengelegt, wenn sie über eine maßgebliche Melde- oder Offen legungsschwelle hinausgehen. (3) WenneineNetto-LeerverkaufspositiondieinArtikel5 der Verordnung (EU) Nr.236/2012 genannte Meldeschwelle oder die in Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 ge nannte Offenlegungsschwelle erreicht oder überschreitet, meldet und veröffentlicht eine juristische Person innerhalb der Gruppe die nach Absatz 1 berechnete Netto-Leerverkaufsposition in ei nem bestimmten Emittenten gemäß den Artikeln 5 bis 11 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012, sofern auf Gruppenebene keine nach Absatz 2 berechnete Netto-Leerverkaufsposition eine Mel de- oder Offenlegungsschwelle erreicht oder überschreitet. Eine zu diesem Zweck benannte juristische Person meldet die nach Absatz 2 berechneten Netto-Leerverkaufspositionen in einem bestimmten Emittenten auf Gruppenebene und legt sie — so weit relevant — offen, wenn i) keine juristische Person innerhalb der Gruppe eine Melde- oder Offenlegungsschwelle erreicht oder überschreitet; ii) sowohl die Gruppe selbst als auch eine oder mehrere juris tische Personen innerhalb der Gruppe gleichzeitig eine Mel de- oder Offenlegungsschwelle erreichen oder überschreiten."
Meiner Ansicht nach bestehen die Positionen nebeneinander.
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