Bekanntmachungen im Sinne von Abschnitt 155 des Companies Act 71 von 2008
Steinhoff International Holdings N.V. (Eingetragen in den Niederlanden) (Registrierungsnummer: 63570173) Aktiencode: SNH ISIN: NL0011375019
Steinhoff Investment Holdings Limited (Eingetragen in der Republik Südafrika) (Registrierungsnummer: 1954/001893/06) JSE-Code: SHFF ISIN: ZAE000068367
BEKANNTMACHUNGEN IM SINNE VON ABSCHNITT 155 DES GESELLSCHAFTSGESETZES 71 VON 2008 IN BEZUG AUF STEINHOFF INTERNATIONAL HOLDINGS PROPRIETARY LIMITED ("die Gesellschaft") (DIESE BEKANNTMACHUNG IST EINE WIEDERHOLUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 13. SEPTEMBER 2021, DIE GEMÄSS DER DES BESCHLUSSES DER WESTERN CAPE DIVISION DES HIGH COURT UNTER DEM AKTENZEICHEN 16377/2020, ABRUFBAR UNTER WWW.STEINHOFFSETTLEMENT.COM)
Großgeschriebene Begriffe, die hier verwendet und nicht anderweitig definiert werden, haben die Bedeutung, die ihnen in dem Kompromiss, der den Scheme-Gläubigern von der Gesellschaft vorgeschlagen wurde (der "Vorschlag") in Übereinstimmung mit Abschnitt 155 des Companies Act 71 von 2008 in seiner geänderten Fassung ("Companies Act"), verfügbar unter www.SteinhoffSettlement.com.
Teil A - MITTEILUNG DER ERGEBNISSE DER VERSAMMLUNGEN
1 Die Scheme-Gläubiger werden hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass die Ergebnisse der virtuellen Versammlungen (zusammenfassend "Versammlungen" und einzeln "Versammlung") und einzeln "Versammlung"), die im Sinne von Section 155(6) des Companies Act zum Zwecke der über den Vorschlag abgehalten wurden, wie nachstehend dargelegt sind.
2 In der Versammlung der Finanzgläubiger vom 6. September 2021 stimmten die Finanzgläubiger wie folgt ab wie folgt ab:
2.1 100% der anwesenden und abstimmenden Finanzgläubiger (alle durch Bevollmächtigte) stimmten für den Vorschlag; und 2.2 100% des Wertes der anwesenden und abstimmenden Finanzgläubiger (alle durch Stimmrechtsvertreter) stimmten für den Vorschlag Vorschlag,
und dementsprechend wurde der Vorschlag von den Finanzgläubigern angenommen.
3 In der Versammlung der Vertragskläger vom 10. September 2021 stimmten die Vertragskläger wie folgt ab:
3.1 100% der anwesenden und persönlich oder durch Bevollmächtigte abstimmenden Vertragskläger stimmten für für den Vorschlag gestimmt. Von den 16 Vertragsklägern, die bei der Versammlung (persönlich oder durch einen Bevollmächtigten) anwesend waren Versammlung anwesend waren, enthielt sich 1 Vertragskläger bei der Abstimmung über den Vorschlag; und
3.2 100% des Wertes der anwesenden und persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmenden Vertragskläger, die 95,42% des Wertes der Forderungen aller Vertragskläger stimmten für den Vorschlag,
und dementsprechend wurde der Vorschlag von den Vertragsklägern angenommen.
4 Auf der Versammlung der Antragsteller des SIHPL-Marktes am 6. September 2021 stimmten die Antragsteller des SIHPL-Marktes Kaufantragsteller wie folgt abgestimmt:
4.1 100% der anwesenden und persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmenden SIHPL-Markterwerbskläger stimmten für den Vorschlag. Von den 8.481 persönlich oder durch Bevollmächtigte anwesenden Antragstellern des SIHPL-Marktkaufs oder durch einen Bevollmächtigten anwesend waren, enthielt sich 1 Antragsteller des SIHPL-Marktes bei der Abstimmung über den Vorschlag; und
4,2 100% des Wertes der anwesenden und persönlich oder durch Bevollmächtigte abstimmenden SIHPL-Marktkauf-Antragsteller was 99,9999398054% des Wertes der Forderungen aller SIHPL-Marktkauf-Antragsteller entspricht bei der Versammlung anwesend waren, stimmten für den Vorschlag,
und dementsprechend wurde der Vorschlag von den Antragstellern des SIHPL-Marktkaufs angenommen.
5 Ein Vorschlag im Sinne von Section 155 des Companies Act wird von den Gläubigern angenommen, oder den Mitgliedern einer relevanten Gruppe von Gläubigern angenommen, wenn er von einer Mehrheit unterstützt wird, die zahlenmäßig mindestens mindestens 75 % des Werts der Gläubiger bzw. der Gläubigerklasse, die persönlich oder durch einen Bevollmächtigten anwesend sind und abstimmen bei einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung.
6 Da jede Klasse von Scheme-Gläubigern den Vorschlag mit einer zahlenmäßigen Mehrheit angenommen hat, die mindestens nicht weniger als 75 % des Wertes jeder Klasse von Scheme-Gläubigern vertreten, die bei den Versammlungen anwesend sind und persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmen Versammlungen anwesend waren und abgestimmt haben, wurde der Vorschlag im Sinne des Vorschlags und im Sinne von Section 155 des Companies Act angenommen.
Teil B - BEKANNTMACHUNG ÜBER DEN SANKTIONSVORSCHLAG DER GESELLSCHAFT
1 Hiermit wird bekannt gegeben, dass SIHPL in Anbetracht der Tatsache, dass der Vorschlag auf den Versammlungen angenommen wurde bei der Western Cape Division des High Court of South Africa einen Antrag auf Erlass einer Verfügung gestellt hat Genehmigung und Sanktionierung des Vorschlags in Übereinstimmung mit Abschnitt 155 des Companies Act (der "Sanktionsantrag").
2 Elektronische Kopien der von SIHPL im Sanktionsantrag eingereichten Unterlagen sind verfügbar unter www.SteinhoffSettlement.com unter der Registerkarte "Case Documents" und auf www.steinhoffinternational.com.
Teil C - ÜBERSETZUNGEN DIESER BEKANNTMACHUNG
Zusätzlich zu den nachstehenden Sprachen wird eine übersetzte Fassung dieser Bekanntmachung in Arabisch, Bulgarisch, Tschechisch, Griechisch, Hebräisch und Deutsch zur Verfügung gestellt, Tschechisch, Griechisch, Hebräisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch, Mandarin, Polnisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch und/oder Türkisch
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
|