Das gibt es 100%tig nur in Deutschland !
Die beiden Hobby-Fischer sind angeklagt, weil sie einen zwei Meter großen Wels aus dem Kleinen See vor der Lindauer Insel gefischt, damit posiert und ihn anschließend wieder ins Wasser entlassen haben sollen.
Die Methode, die die beiden angewandt haben sollen, das so genannte „Catch and Release“, bei dem große Fische gezielt gefangen werden, um damit zu posieren, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Die Männer erhalten am Ende eine Geldstrafe.
Der Fischereibeauftragte, der als Zeuge aussagt, macht den beiden Angeklagten Vorwürfe. Sie hätten das Tier nur fischen dürfen, wenn sie auch eine Verwendung dafür gehabt hätten, zum Beispiel den Verzehr. eine Tierärztin, die auf Tierschutz bei Fischen spezialisiert ist, bestätigt: „Angeln braucht einen vernünftigen Grund, wie beispielsweise die Verwertung als Lebensmittel. Die Freude am Fangen ist kein Grund.“ ( Hmmmmm ich kenne Angler ....die mögen kein Fisch....sind das jetzt Verbrecher ???)
Der Richter schließt sich in seinem Urteil der Staatsanwältin an. Ein Angeklagter wird zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt, der andere zu 2700 Euro.
Ps.
Ich finde der Wels sollte in den Zeugenstand und gefragt werden was er von der ganzen Sache so hält
1,4 & 2,7 ..... tja Jungs ...... willkommen im deutschen Rechtssystem !!!!!!!!!!!!
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