um die Rettung aus Seenot. Angeblich aus Seenot gerettete Menschen wurden in letzter Zeit regelmäßig vor der libyschen Küste aus schwimmfähigen Booten übernommen. Diese Boote hätten mit ihren Insassen problemlos die libysche Küste erreichen können. Selbst wenn es in Einzelfällen tatsächlich Rettung aus Seenot gewesen wäre, so hätte auch das seawatch-Schiff die libysche oder die tunesische Küste erreichen können. Genau das ("nächsten erreichbaren Hafen") gibt das Seerecht in Seenotfällen als ausreichend vor.
Die Sea-Watch-Schiffe haben die Menschen aber zumindest in letzter Zeit aus intakten Booten übernommen, ohne dass deren Insassen in Gefahr des Ertrinkens waren. Das Handeln der Seawatch-Leute zielte also nicht auf Rettung aus Seenot, sondern auf eine Hilfsleistung für die libyschen Schleuser, die auf diese Weise erheblich an Transportkosten sparten und sich nicht mehr dem Risiko aussetzen mussten, dass ihre Boote im Ankunftshafen beschlagnahmt und sie selbst juristisch belangt werden können.
Die Frage, wie das Handeln der Kapitänin jetzt juristisch zu beurteilen ist, ist Sache der Gerichte, in diesem Fall zunächst die der italienischen Gerichte. Dass die Kapitänin dabei einen Anspruch auf die in solchen Fällen übliche konsularische Betreuung hat, ist natürlich selbstverständlich. Skandalös ist es aber, dass deutsche Politiker (und selbst der Bundespräsident) die italienische Justiz jetzt mit politischen Mitteln unter Druck setzen wollen.
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