Teil von fremden Wohneigentum fotografieren ?

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neuester Beitrag: 25.04.21 10:38
eröffnet am: 30.08.19 13:21 von: gogol Anzahl Beiträge: 6
neuester Beitrag: 25.04.21 10:38 von: Sabrinaielka Leser gesamt: 1279
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30.08.19 13:21

14542 Postings, 6601 Tage gogolTeil von fremden Wohneigentum fotografieren ?

ist es in Deutschland eigentlich erlaubt ?
ein Eigentuemer hat von seinem Balkon auf Nachbar Balkon fotografiert ( keine Menschen ) als Nachweiss das dort etwas gelagert wird
bei der Eigentuemerversammlung legt er die Bilder vor.
der betroffene Eigentuemer will darauf klagen, weil illegale Bilder gemacht wurden.

und da der ,, Fotograf " auch im oeffentliche Dienst arbeitet, den AG informieren

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auf unserem Planeten gibt es nur Propheten

30.08.19 13:23
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42940 Postings, 8516 Tage Dr.UdoBroemmeDann müssten Luftaufnahmen ja auch verboten sein

oder Google-Maps in Satellitenansicht. Und was soll der Arbeitgeber damit zu tun haben?
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Everybody Has a Plan Until They Get Punched in the Mouth

30.08.19 13:26
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14542 Postings, 6601 Tage gogolbei google map

gibt es ja das Widerspruchsrecht
aber mit dem AG wird wohl nur ,, die Wut " des Rentner sein, Berufsnoergler
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auf unserem Planeten gibt es nur Propheten

30.08.19 16:25
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141453 Postings, 9056 Tage seltsamich vermute, es ist verboten

Nach deutschem Recht ist es nicht zulässig, über Mauern zu spähen oder andere Hindernisse zu überwinden oder Hilfsmittel wie Teleobjektive, Leitern oder auch Luftfahrzeuge zu verwenden, um in die geschützte Privatsphäre einer Person einzudringen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003, Az. VI ZR 373/02, Luftbildaufnahmen vom Ferienhaus). Dies betrifft jedoch nur die Privatsphäre von Personen

Es wird wohl auf Privatsphäre hinauslaufen. Und der Standort des Fotografen kaum "solange die Aufnahmen von öffentlichem Grund aus erfolgen" hier vorliegt.  

30.08.19 16:33

14542 Postings, 6601 Tage gogoldanke

da es hier der liebe Nachbar war.
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auf unserem Planeten gibt es nur Propheten

30.08.19 17:00

141453 Postings, 9056 Tage seltsamdas Ganze wurde sehr verkompliziert

einerseits höchstpersönlicher Lebensbereich, anderseits öffentlich einsichtiges Gelände.
Anderseits kann nicht von einem Schaden oder einer Überwachung (??) gesprochen werden.
Illegal werden die Bilder allerdings nicht sein, da ja Fotograf und Bildstandort bekannt sind und nur zu bestimmten Zwecken (Beweislage) gemacht sind.
 

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