Freifunk-Störerhaftung: "Raubkopier-Oma" ohne PC muss für Filesharing blechen
Ein Kölner Gericht hat die fast 70-jährige Mutter eines Freifunkers als Anschlussinhaberin wegen eines Download-Angebots dazu verdonnert, 2000 Euro zu zahlen.
Die vor drei Jahren in Kraft getretene Reform der WLAN-Störerhaftung wird von der Judikative zunehmend nicht im Sinne des Gesetzgebers interpretiert.
Anschlussinhaber müssen Unschuld darlegen!
https://www.heise.de/news/...ss-fuer-Filesharing-blechen-4782816.html
Aber sonst ist denen, die solch ein absurdes Urteil gefällt haben, aber das insektenhotel zwischen den Ohren (Zitat Grinch) aber wohl voll ausgebucht?!
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