alles andere ist untergeordnet, ohne Verfassungsgebende Versammlung von Staatsbürgern, keine Verfassung, kein souveräner Staat...versteht ein Erstklässler
tja und damit kann man dieses Thema schliessen. Hier wird über etwas diskutiert was es nicht gibt. wer lesen und verstehen kann, ist klar im Vorteil
Weckmann
: Tja, deadlins, was Du schreibst ist nun mal
falsch.
Klar, irgendwer arbeitet einen Verfassungsentwurf aus und oft stimmt das Volk darüber ab. Eine solche Volksabstimmung ist aber nun mal nicht zwingend eine Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Verfassung.
PS: Es gibt sogar Staaten, die haben gar keine Verfassung (GB, Neuseeland, Israel).
qiwwi
: 28 - es würde sich Dir empfehlen,die Historie der
der Entstehung der bundesdeutschen Verfassung (genannt 'Grundgesetz') mal sorgfältig zu studieren. Dazu gibt es ausreichend Quellenmaterial. Wie wärs zB mit Winklers 4-bändiger Ausgabe "Geschichte des Westens"? Dann kommst Du auch ganz einfach dahinter, warum eine Verfassung auch anders als durch ein Volk zustande kommen kann, sogar ganz anders...
qiwwi
: Auch ist die Aussage von deadline in seinem Thread
falsch, ein Volk sei nur Souverän, wenn es eine Verfassung habe. Da dürfen wir ihn/sie gerne auf Großbritannien verweisen, ein souveränes Land wie Deutschland, aber ohne Verfassung...
Grundgesetz - die beste Verfassung, die Deutschland je hatte? und wo ist Deutschland ? praktisch auf der ganzen Welt? Da alle Menschen gleich sind, haben alle das Recht und den Anspruch, sich in Deutschland versorgen zu lassen? Ist das Grundgesetz solidarisch mit der ganzen Welt, nur nicht mit den Deutschen? also den Bio-Deutschen? Wem´s nicht passt, der kann ja irgendwo anders hingehen?
Weckmann
: Weiter: "Das Staatsrecht ist in erster Linie in
Verfassung, d.h. in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz, enthalten, die sich als Grundordnung des Staates darstellt.", RA Dr. Sven Seliger - https://staatsrecht-allgaeu.de/staatsrecht/ .
Zudem: Unter der Überschrift "Verfassung": "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. I S. 1", Dr. Christian Waldhoff (Prof. für Öffentliches Recht und Finanzreht an der HU Berlin - http://waldhoff.rewi.hu-berlin.de/doc/lehre2012ws/...n/folien1-47.pdf , Folie 7.
Weckmann
: Ding, wer "versorgt" denn John Smith in Florida
oder Peter Müller in Zürich? Die BRD? Pruuuuuuuuuuuuuuuuuuust!
Typischer Ding-Blödsinn halt...
Übrigens: "Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.", aus der Präambel - http://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html .
kleiner aber entscheidender Unterschied... deshalb ist auch jeder glücklich über einen Vergleich, Rechtsanwälte wie Richter... und das keinen monetären Hintergrund...
mal drüber nachdenken, kann mich natürlich auch täuschen...
Weckmann
: Guck mal, deadline, ein Blick ins Gesetz erleich-
tert die Rechtsfindung (auch für die, die Probleme haben, Bücher zu finden): § 19a Abs. 1 DRiG - "Amtsbezeichnungen der Richter auf Lebenszeit und der Richter auf Zeit sind "Richter", "Vorsitzender Richter", "Direktor", "Vizepräsident" oder "Präsident" mit einem das Gericht bezeichnenden Zusatz ("Richter am ...", "Vorsitzender Richter am ...", "Direktor des ...", "Vizepräsident des ...", "Präsident des ...")." (https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__19a.html).