Für die Technikversierten hier: WO2024016042 STEUERUNGSVERFAHREN ZUM HOCHFAHREN EINES BRENNSTOFFZELLENSYSTEMS
Teco 2030 ASA und AVL List sind nicht die Bevollmächtigten, sondern die Patentinhaber.
Aus: Wie patentieren zwei Unternehmen eine gemeinsame Erfindung? - b4bschwaben.de „Innovation entsteht durch Zusammenarbeit. Doch wie gehen Unternehmen richtig damit um, wenn eine gemeinsame Erfindung patentrechtlich geschützt werden soll? „Wie muss man vorgehen, wenn sich zwei Unternehmen, die gemeinsam daran beteiligt sind, eine technische Vorrichtung patentieren lassen wollen? Geht das überhaupt?“ Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet: Haben Mitarbeiter von zwei oder mehreren Unternehmen gemeinsam eine Erfindung gemacht, kann diese im Namen sämtlicher beteiligter Unternehmen zum Patent angemeldet werden. Wird auf diese Anmeldung ein Patent erteilt, gehört es den beteiligten Unternehmen gemeinsam. Da dem Patentamt keine Miteigentumsquoten anzuzeigen sind, empfiehlt es sich jedoch intern zu regeln, zu welchem Anteil das Patent den einzelnen Unternehmen gehört. Dies hat auch Auswirkungen auf die von den Unternehmen an die beteiligten Erfinder zu bezahlende Arbeitnehmererfindervergütung. Ein Patent, welches mehreren Inhabern gehört, darf von jedem dieser Inhaber für die Bedürfnisse des eigenen Betriebs genutzt werden. Gegenseitige Verbietungsrechte bestehen insoweit nicht. Allerdings darf kein Mitinhaber ohne Zustimmung der anderen Mitinhaber über das Patent verfügen, seinen Anteil auf einen Dritten übertragen, auf das Patent verzichten oder Lizenzen an Dritte vergeben. Die Inhaber eines Patents sind somit eng verbunden und jeweils in der Verfügung über das Schutzrecht beschränkt. Eine häufig gewählte und meist empfehlenswerte Alternative besteht darin, das Patent im Namen eines Unternehmens anzumelden und die Rechte der weiteren beteiligten Unternehmen vertraglich zu regeln.“
Frequently Asked Questions (updated 2011)
|