Ich bin bei meinen Options-Kombinationen selbst betroffen. Nur die Ruhe. Ich habe das Gefühl, die Politiker checken das gar nicht, wie ungerecht das ist. Ist ja auch nicht trivial. Steuererklärung abgeben. Bescheid abwarten. Einspruchsverfahren mit Aussetzung der Vollziehung beantragen. Einspruchsentscheidung abwarten. -> bisher war immer einer schneller, das FA schlägt Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH vor. Andernfalls: ->Finanzgericht-> Entscheidung abwarten->BFH anrufen! Lies mal: Drüen, FinanzRundschau v. 20.7.2020, 14/2020, S. 663-673, Kapitalverluste nur für "Kleinanleger"? - Zur Verfassungswidrigkeit der Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 f. EStG. Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen ist Finanzrichter in Düsseldorf und Prof. an der LMU München.
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