Leider steht das nicht so in dem Schreiben! Und ich habe das alles schon gefragt und die Fragen, die ich hier gestellt habe, habe ich natürlich auch an meine Bank gerichtet. Den Lagerstellenwechsel haben die offensichtlich durchgeführt, weil ich denen geschrieben habe, dass ich unter keinen Umständen einen Verkauf durch die BNY Mellon akzeptieren werde. Dadurch sind nun seitens Clearstream die Voraussetzungen für einen grundsätzlichen Umtausch gegeben. Was die obligatorische Kapitalmaßnahme zum Ex-Tag 03.08.2022 betrifft, so müsste doch, wenn Du recht hast und ein zwangsweiser Umtausch stattfindet, dies morgen in meinem Depot ersichtlich sein, d.h. statt der ADR werden dann die Originalaktien in doppelter Anzahl angezeigt. Damit wäre der Fall ja erledigt! Bin gespannt, glaube aber nicht daran! Vielmehr glaube ich, die Kapitalmaßnahme bezieht sich auf das Prozedere bei der BNY Mellon. Das mit dem Datum 03.08.2022 ist bestimmt kein Zufall! In dem Fall hätten sie aber darauf hinweisen müssen! Nun ja, jetzt ist es sowieso zu spät! Zumindest habe ich den Vorgang jetzt dokumentiert, wer weiß, wofür das später gut ist! Die Frage, was passiert, wenn man kein Depot in Russland einrichtet, beantwortet sich in dem Antwortschreiben: Der Umtausch kann nicht durchgeführt werden! Das wiederum bedeutet, die ADRs werden zu einem späteren Zeitpunkt durch die BNY Mellon verramscht! Wie gesagt, für mich keine Option! Jetzt bleibt mir also nur noch: - Depot einrichten und Weisung erteilen und zwar schnell - Nix tun und auf das neue russische Gesetz zur Zwangsumwandlung bei der Raiffeisenbank vertrauen - Hoffen, dass die morgige Kapitalmaßnahme sich auf die BNY Mellon bezogen hat und meine Bank wegen Zurückhaltung von Informationen in Haftung nehmen. Das klärt sich vielleicht schon morgen. Bisher hat mir keine Antwort weiter geholfen und guter Rat ist teuer! Wenn es ihn wenigstens gäbe...
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