HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Aktienrückkauf
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Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Im Zeitraum vom 3. November 2008 bis einschließlich 7. November 2008 wurden
durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft insgesamt 423.440 Aktien im Rahmen
des Aktienrückkauf-programms erworben, dessen Rückkaufsbeginn mit
Bekanntmachung vom 21. Oktober 2008 gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG)
Nr. 2273/2003 für den 22. Oktober 2008 mitgeteilt wurde. Die Gesamtzahl der
bislang durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft im Rahmen des
Aktienrückkaufprogramms seit dem 22. Oktober 2008 erworbenen Aktien beläuft
sich damit auf 1.358.355 Stück.
Im Übrigen wurden durch den HOCHTIEF Pension Trust e. V. im Zeitraum vom 3.
November 2008 bis einschließlich 7. November 2008 insgesamt 45.000 Aktien
der HOCHTIEF Aktiengesellschaft im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms
erworben, dessen Rückkaufsbeginn mit der vorgenannten Bekanntmachung vom
21. Oktober 2008 mitgeteilt wurde. Die Gesamtzahl der bislang durch den
HOCHTIEF Pension Trust e. V. im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem
22. Oktober 2008 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 947.000 Stück.
Der Erwerb der Aktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft erfolgt durch eine
durch die beiden vorgenannten Erwerber jeweils beauftragte Bank
ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse (Xetra).
Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 der
Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 sind auf der Internetseite der HOCHTIEF
Aktiengesellschaft unter der Rubrik 'Investor Relations' veröffentlicht
(
www.hochtief.de/www.hochtief.com).Essen, 10. November 2008
HOCHTIEF Aktiengesellschaft
Der Vorstand