Hallo zusammen, Ich möchte den vom Magforce-Skandal Betroffenen hier einen aktuellen Sachstand geben, den mir u.a. ein Anwalt geben konnte. Nach seiner Expertise gilt nun Folgendes. 1.§Beschwerdeberechtigt gegen das IV sind nur der Schuldner/die Schuldnerin und nur er/sie kann gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Wege der sofortigen Beschwerde vorgehen; selbst Gläubiger können gegen diesen Insolvenzbeschluss keine Rechtsmittel einlegen (es gibt ganz wenige Ausnahmen). 2.§Schuldner/Schuldnerin ist z.B. der Vorstand einer AG! 3.§Selbst wenn das Insolvenzverfahrens bereits eröffnet ist und jemand möchte, sozusagen nachträglich, überprüfen lassen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens überhaupt vorlagen, kann dies nur der Schuldner/die Schuldnerin vornehmen. 4.§Gläubiger oder Aktionäre einer AG sind nicht beschwerdebefugt (es gibt eine Ausnahme in Bezug auf Betriebsrenten) 5.§Nur Gläubiger haben im Rahmen eines Gläubigerausschusses überhaupt die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. 6.§Was hier im Forum des Öfteren angesprochen wurde, dass nämlich die Vorstände in betrügerischer Absicht die IV herbeigeführt und das Gericht auf Grundlage falscher Angaben das Verfahren eingeleitet haben, könnte darüber hinaus zu Schadensersatzansprüche gegen die beiden Vorstände führen. Dazu benötigt man aber Einblick in die Gerichtsakte und die haben wir als Aktionäre nicht!
Fazit: Aktuell kann man leider nicht viel tun und man muss den Lauf der Dinge abwarte. Magforce als Firma, die Vorstände etc. sind nicht verpflichtet, irgendwelche Informationen herauszugeben, geschweige denn an uns, die Aktionäre. Lediglich im Gläubigerausschuss kann man versuchen, Einfluss zu nehmen und Informationen zu bekommen. Daher wäre der nächste Schritt: Gläubiger zu finden, die auch bereit sind, uns Aktionären Informationen zu geben. Daher nochmal meine Frage: Kennt jemand Gläubiger (bspw. solche, die Schuldverschreibungen besitzen etc.)?
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