Wikipedia: "Unter einer Sonderdividende (auch Sonderausschüttung) versteht man eine einmalige Ausschüttung (Dividende) an die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft. Der Grund für Sonderdividenden liegt im Vorhandensein überschüssiger liquider Mittel oder ungenutzter freier Verschuldungskapazitäten. Bilanziell bedarf die Sonderdividende der Auflösung von Rücklagen, bzw. einer Kapitalherabsetzung. Die Sonderdividende ist i. d. R. steuerfrei, da es sich um eine Rückzahlung von aus versteuerten Gewinnen erstellten Rücklagen, bzw. in der Vergangenheit vorgenommenen Einlagen handelt."
Jedoch: Die Sonderdividende ist nicht steuerfrei. Es gibt keine steuerfreie Zahlung. Falls es nach §27KSPG Steuerfreie Dividende aus Einlagenkonto, bezahlt wird, dann wird diese zwar "steuerfrei" ausbezahlt, aber der EK wird um die Dividnde gekürzt, so dass man dann beim Verkauf die Steuer bezahlt. Also nicht Steuerfrei, sondern nur zeitlich verschoben.
Kompliziert wird's für den Anleger aus meiner Sicht, wenn der Effekt des FIFO-Prinzips noch mit reinspielt. Will er nur einen Anteil wieder verkaufen, ist es dann gar nicht so leicht für ihm, im Vorfeld zu beurteilen, ob er dann nun mit Gewinn oder Verlust diesen Deal schließt.
Na, Geld ist Geld und Schnaps ist Schnaps -> auf in die Bar ;)
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