Wer am SoP teilgenommen hat und mit ja gestimmt hat, muss schon ganz heftige Gründe haben, um jetzt glaubhaft darlegen zu können, dass er jetzt dagegen ist. Und wer sich entschieden hat, nicht teilzunehmen, muss ebenfalls gut darlegen können, warum jetzt so schwergewichtige Gründe vorliegen, dass unabhängig von seinem Stimmengewicht (<25 %) Gründe gegen die Genehmigung sprechen.
Zwar kommt der Spruch aus dem Schuldrecht; findet aber m.E trotzdem immer Berücksichtigung. Da das 155 am 30.09.21 - wenn das Gericht so will - endgültig durch ist, (dort sollten die gleichen Grundsätze gelten), fällt mir aktuell nichts ein, was der Wiederauferstehung von Steinhoff im Weg steht. Nur meine Meinung - keine Handelsempfehlung.
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