Wikipedia "Prisenrecht"
Blockaderecht [Bearbeiten]
Eine kriegführende Partei kann die Blockade vom Feind gehaltener Häfen und Küsten erklären. Dadurch werden neutrale Schiffe, die diese Häfen oder Küsten zu erreichen versuchen, zu so genannten Blockadebrechern, die ebenfalls der Aufbringung und Einziehung unterliegen. Die Beteiligten müssen vor Beginn der Blockade benachrichtigt werden, außerdem muss die Blockade tatsächlich wirksam durchgeführt werden, was für die Praxis eine erhebliche Einschränkung ist.
Kontrollrecht [Bearbeiten]
Das Kontrollrecht erlaubt den Kriegsparteien das Anhalten und die Kontrolle der Papiere aller Handelsschiffe, gegebenenfalls auch ihre Durchsuchung, um die zur Ausübung des Prisenrechts erforderlichen Feststellungen zu treffen. Nur feindliche Schiffe haben dagegen das Recht zum Widerstand, was allerdings die gewaltsame Durchsetzung der prisenrechtlichen Maßnahmen erlaubt. Vom Kontrollrecht ausgenommen sind neutrale Handelsschiffe im Geleit von eigenen Kriegsschiffen. Hier besteht eine Auskunfts- und ggf. eine Untersuchungspflicht des Verbandsführers.
Allerdings:
Es ist unklar, in welchem Umfang das Prisenrecht nach der zum Teil erheblich abweichenden Übung in den Weltkriegen und unter den seither veränderten Bedingungen der Seekriegsführung sowie unter dem veränderten internationalen Recht weiter besteht. Die aktuelle Gültigkeit der folgenden Darstellung unterliegt insofern einem gewissen Vorbehalt.
Finde ich auch der Hammer, ist aber so.
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Grüße
Apfelbaumpflanzer