Ich empfehle jedem, der den Überbezug im Verhältnis 1:8 voll ausüben wollte genau zu kontrollieren, ob er alle Stücke erhalten hat. Ich habe bei der comdirect nur 18,66% des Überbezugs erhalten. Auch nach einer Beschwerde bei der comdirect am 17 juni wurde dort behauptet, dass dies auf Weisung der Gesellschaft geschehen sei, sogar bei einer telefonischen Nachfrage wenige Tage später, blieb man bei diesem Standpunkt, erst als ich die abwickelnde VEM AG und MWG einschaltete deutete man bei der comdirect an, dass sie ihren Standpunkt "vielleicht nicht so vehement verteten" hätten sollen. Von der VEM habe ich heute erfahren, das sämtliche Abrechnungen aller Commerzbank/comdirect Kunden in Folge meiner Beschwerde storniert werden und im Verhältnis 1:8 zugeteilt wird wenn es gewünscht war. Das würde dann auch der rechtsverbindlichen Zusicherung im Vergleichs mit den Anfächtungsklägern entsprechen. Bleibt nur noch die doppelte Abrechnnung der Ordergebühren bei der comdirect, die in meinen Augen absolut nicht in Ordnung ist, zumal die VEM ein Musterzeichnungsformular mit Bezug und Überbezug in einer einer Einheit präsentiert hatte. Aus Bezug und Überbezug zwei Vorgänge zu machen war m.E. ein gelungener Versuch der Commerzbank / comdirect mehr Gebühren zu erheben als notwendig bzw von VEM empfohlen - warum nur einmal kassieren, wenns auch zweimal geht...
LG Arvid
|