Fischers Absturz beginnt - die Affäre Fischer

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neuester Beitrag: 18.12.10 14:31
eröffnet am: 13.02.05 13:57 von: SchwarzerLo. Anzahl Beiträge: 717
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15.02.05 16:29

95441 Postings, 8724 Tage Happy End@SL: Jetzt ist Fischer womöglich noch

für die CDU-Spendenaffären verantwortlich?

@BeMi: Nicht Deine persönliche Meinung mit Tatsachen verwechseln.  

15.02.05 16:32

8051 Postings, 7928 Tage RigomaxHE(76): Du warst hattest schon mal mehr Geschick

darin, vom Thema abzulenken.  

15.02.05 16:32

10041 Postings, 8196 Tage BeMiFischer ist da nicht

reingeschlittert,
sondern die Grünen meinten damals (vereinfacht):
"Laßt alle Menschen aus aller Welt, die es wollen,
in unsere bevölkerungsmäßig aussterbende Gesellschaft
kommen. Wir brauchen in unserer Multi-Kulti-Gesellschaft
frisches Blut."  

15.02.05 16:34

95441 Postings, 8724 Tage Happy EndRigomax

Dann erklär mir mal was #75 mit der Visa-Affäre zu tun hat.

@"BeMi": Deine rechten Sprüche kannst Du woanders absondern.  

15.02.05 16:36

10041 Postings, 8196 Tage BeMiDaß ein Happy End

nicht zwischen einem abstrakten und einem
konkreten Schaden unterscheiden kann,
habe ich erwartet.  

15.02.05 16:39

10041 Postings, 8196 Tage BeMiAha, A.,

wenn man Deine Heiligen sinngemäß zitiert,
ist man ein Rechter?
Vielleicht sollte ich Dich wegen Beleidigung verklagen.
Daten über Dich habe ich zur Genüge.
Die bekommt man von Deinen Freunden per BM.  

15.02.05 16:41

95441 Postings, 8724 Tage Happy EndUnd wenn man nicht weiter weiß

wird gedroht, gell BeMi. Wie das halt bei Rechten so üblich ist...  

15.02.05 16:42

36845 Postings, 7740 Tage Talisker@78

Meines Wissens nach geht es um zeitlich begrenzte Visa. Was soll also eine solche blödsinnige Unterstellung?  

15.02.05 16:45

10041 Postings, 8196 Tage BeMi@83

Die Botschaften anderer Länder, z.B. Portugal,
haben darauf aufmerksam gemacht, daß viele
aufgegriffene Verbrecher abgelaufene deutsche
Visas hatten.

usw.  

15.02.05 16:46

95441 Postings, 8724 Tage Happy End@Talisker

Du kannst doch nicht erwarten, dass für BeMi, SL & Co. solche Nebensächlichkeiten bei deren "Meinungsfindung" von Belang sind ;-)  

15.02.05 16:57

8051 Postings, 7928 Tage RigomaxHE(#79): Dein #79 ist eine Bestätigung meiner

These aus #77, daß Du schon mal mehr Geschick darin hattest, vom Thema abzulenken.

Du schriebst daraufhin in #79:
"Dann erklär mir mal was #75 mit der Visa-Affäre zu tun hat."

Antwort:
Nichts. Aber der Autor von #75 hat das auch nicht behauptet.
Du hingegen hast mit Deinem #76:

"@SL: Jetzt ist Fischer womöglich noch für die CDU-Spendenaffären verantwortlich?"

versucht, SL eine Behauptung unterzuschieben, die SL gar nicht gemacht hat.

Soweit zum Thema HappyEnd und Aufrichtigkeit in der Diskussion.
 

15.02.05 17:04

95441 Postings, 8724 Tage Happy EndRigomax, bevor Du Dich hier in Rabulistik übst

solltest Du vielleicht erst einmal Dich mit SL bzgl. der Interpretation seiner Texte kurzschließen.

Wer so etwas unter dem Betreff "Das kocht jetzt erst richtig hoch" postet, weiß schon, wen er mit was in Verbindung bring bzw. bringen will.  

15.02.05 17:06

21799 Postings, 9127 Tage Karlchen_IWenn ihr euch - Fischer-Fans und Anti-Fans

mal so wie jetzt über die richtigen Sauereien der Grünen aufgeregt hättet - etwa den Kosovo-Krieg.  

16.02.05 00:43

26159 Postings, 7569 Tage AbsoluterNeulingFischer verspätet informiert

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom


Fischer soll verspätet informiert worden sein

Berlin - Außenminister Joschka Fischer ist nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" ("SZ") in der Visa-Affäre von seinen eigenen Mitarbeitern erst mit Zeitverzögerung informiert worden. Spitzenbeamte des Auswärtigen Amts seien im Sommer 2002 mit dem Missbrauch von Visa in der Ukraine befasst gewesen, berichtet die Zeitung unter Berufung auf ihr vorliegende Unterlagen des Ministeriums. Außenamtssprecher Walter Lindner sagte der "SZ" jedoch, der Vorgang müsse nicht sofort Fischer erreicht haben, da intern zwischen Staatssekretärsvorlagen und Ministervorlagen unterschieden werde. Fischer habe im März 2003 eine Änderung der Visa-Praxis angeordnet, nachdem er Kenntnis der Vorgänge bekommen habe.

Recherchen der "Stuttgarter Zeitung" zufolge hat der umstrittene Erlass zur Visa-Praxis aus dem Jahr 2000 nicht zu verstärkter Kriminalität in Deutschland geführt. Wie das Blatt berichtet, sind nach der amtlichen Kriminalstatistik die Zahlen ukrainischer Opfer von Menschenhändlern seit 1999 gesunken. Nach dem vom Bundeskriminalamt veröffentlichten "Lagebild Menschenhandel" sei die Zahl der Opfer aus der Ukraine von 174 im Jahr 1999 auf 86 im Jahr 2002 gesunken. Im Jahr 2003 sei sie dann wieder auf 103 gestiegen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,341941,00.html

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Absoluter Neuling

 

16.02.05 00:53

18 Postings, 7223 Tage FISCHERSMORAL"GRÜNES" kriminelles PACK ab nach MOABIT! FISCHER

zuerst.

wahrscheinlich hat dieser kriminelle fischer, tolle karriere vom terroristen zum schleuser, auch zu "spät" eigenhändig das ermächtigungsgesetz zum handel mit menschen unterschrieben!


Glosse Feuilleton
Lieber nicht

15. Februar 2005 Auch Begriffe haben ihr Schicksal. Mitunter verschwinden sie einfach, obwohl das Phänomen, das sie bezeichnen, nach wie vor existiert. Kein Mensch spricht heute mehr von flotten Bienen, obwohl sich die Existenz flotter Bienen weiterhin nachweisen läßt.

Es gibt aber auch den Fall, daß ein Begriff fleißig gebraucht wird, obwohl der von ihm bezeichnete Gegenstand sich längst verflüchtigt hat. Der Begriff ist dann nur mehr eine leere Hülle, ein häßlicher Sack, der nur deshalb nicht schlapp in der Gegend herumhängt, weil sich stets jemand findet, der heiße Luft hineinbläst. Nehmen wir nur das Wort Verantwortung. Es hat eine traurige Karriere hinter sich, denn je öfter es benutzt wurde, desto weniger hatte es zu bedeuten.

Wort mit Wechselkern

Der ehemals harte Kern des Wortes wurde mit dem Fön weichgepustet und herausgeblasen, bis ein sogenannter Wechselkern eingezogen werden konnte. Das ist auf dem Feld der öffentlichen Rede ein gängiges Verfahren, das immer dann angewendet wird, wenn ein Redner vom guten Klang und dem Assoziationsspektrum eines Begriffs profitieren möchte, ohne es sich etwas kosten zu lassen.

Ein Beispiel: Wenn früher jemand öffentlich erklärt hat, daß er sich zu seiner Verantwortung für ein bestimmtes Geschehen bekennt, war dies die Ankündigung eines nahen Rücktritts. Denn wer Verantwortung trägt, trägt auch die Konsequenzen. Das war der Sinn von Verantwortung. An seine Stelle trat der Wechselkern: Wenn Hans Eichel oder Jürgen Schrempp oder Joschka Fischer die Verantwortung dafür übernehmen, daß Wahlversprechen gebrochen, Geschäftsziele um Milliarden verfehlt oder Schleusergeschäfte erleichtert worden sind, kann dies nur heißen, daß sie keine Konsequenzen ziehen wollen. Es bedeutet nur, daß sie eine unliebsame Debatte beenden möchten.

Was wollt ihr noch?

Rhetorisch gesehen, ist der Verantwortungspomp ein versuchter Schlußstrich: Ich habe ja schon die Verantwortung übernommen! Was wollt ihr denn noch? Wer so handelt, bekennt sich zu seiner Verantwortung wie zu einer Eselsmütze, die er für den Zeitraum einer Bundestagsdebatte, eines Untersuchungsausschusses oder einer Aktionärsversammlung tragen muß. Danach ist die Strafe verbüßt und alles wie zuvor.

Daß dieses absurde Verfahren in der Regel funktioniert, liegt an der schwabbeligen Gefühlsdrüse der Mediengesellschaft, die alles und nichts übelnimmt, alles und nichts verzeiht und allenfalls für einen Augenblick zuckt, wenn ein Wort wie Verantwortung mißbraucht wird. Aber ist nicht die moralische Niederlage, die im öffentlichen Eingeständnis einer möglichen Verfehlung bei gleichzeitiger Zurückweisung jeglicher Konsequenzen besteht, für jeden Politiker Strafe genug? Ja, haben wir denn gar kein Herz? Nein, lieber nicht.

Text: igl / F.A.Z., 16.02.2005, Nr. 39 / Seite 35
Bildmaterial: AP


"GRÜNE" VERBIETEN!
STECKT SIE INS GEFÄNGIS!



servus  

16.02.05 03:20

41 Postings, 7223 Tage Schwarzer ZensorIst das der Fischers Fritz der frische Fische

16.02.05 09:37
1

84 Postings, 7223 Tage saparotMacht und Moral


Außenminister Joschka Fischer gerät in der Visa-Affäre in die Defensive: Nach öffentlichem Druck sprach er jetzt erstmals von einer persönlichen Verantwortung (was auch immer das für ihn heißen mag). Zunächst hatte er noch versucht, mögliche Fehler auf seine Mitarbeiter abzuwälzen. Ein allzu durchsichtiges Manöver, schließlich war die Visa-Politik Chefsache.

Fischer, sonst um kein Statement verlegen, hatte sich in der Visa-Affäre wochenlang in hartnäckiges Schweigen gehüllt. Offensichtlich hatte er die Brisanz der Visa-Affäre unterschätzt, wohl auch wegen des ihm eigenen Hangs zur Selbstherrlichkeit. Was er jetzt sagt, klingt wenig souverän, die grüne Galionsfigur reagiert gereizt ("Ich habe den Eindruck, es wird einem das Wort im Maul umgedreht"). Der noch beliebteste deutsche Politiker scheint begriffen zu haben, dass die Luft für ihn dünner wird. Aber: Rot-Grün würde Fischer wohl auch beim Nachweis von Fehlern nicht opfern - selbst um den Preis der Glaubwürdigkeit. Der Vize-Kanzler ist viel zu wichtig für die Koalition. Was zählen da noch die hehren Moralansprüche, die die Grünen bis heute wie eine Monstranz vor sich hertragen?
 

16.02.05 14:51

18 Postings, 7223 Tage FISCHERSMORALBRICHT ROT/"GRÜN" auseinander? Werden die "GRÜNEN"

verboten?

Fischer-Befragung keine Priorität für Union
Bei der Visa-Affäre steht der Außenminister weiter unter Druck. Er will im Untersuchungsausschuß Auskunft geben. Dort wollen die Abgeordneten erst über Sachfragen sprechen
 
Fischer auf dem Weg ins Kabinett
Foto: AP  
Berlin - Die Union wird Außenminister Joschka Fischer nicht drängen, möglichst frühzeitig vor dem Visa-Untersuchungsausschuß auszusagen. Wenn es der persönliche Wunsch Fischers sei, frühzeitig auszusagen, werde die Union sich dem aber nicht in den Weg stellen. „Mich wundert, daß er den Untersuchungsausschuß zu einer zentralen Untersuchung zu seiner Person macht“, sagte der Unions- Obmann im Ausschuß, Eckart von Klaeden (CDU), im Bayerischen Rundfunk.


Mit der SPD und den Grünen sei man überein gekommen, erst die Sachverhalte zu klären und dann die Frage nach der politischen Verantwortung zu stellen. An einen Rücktritt Fischers glaubt von Klaeden nicht. „Er ist für die Koalition zu wichtig und hält sich selber für zu wichtig, als daß er zurücktreten würde.“


Unterdessen hat sich auch die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring- Eckardt vor den Außenminister gestellt. „Selbstverständlich sind die Dinge, die im Auswärtigen Amt bei Joschka Fischer bekannt geworden sind, dann auch sehr schnell abgestellt worden“, sagte Göring-Eckardt im DeutschlandRadio Berlin. Fischer sei ein „sehr, sehr guter Außenminister, den wir brauchen in unserer Regierung.“


In der Visa-Affäre dreht es sich vor allem um die Frage, wann Fischer von einem Mißbrauch erfahren hat und wann darauf reagiert wurde. Fischer hatte erklärt, Visa-Erleichterungen habe es bereits unter der Vorgängerregierung von CDU, CSU und FDP unter Kanzler Kohl gegeben und nicht erst mit Antritt der rot-grünen Bundesregierung.


Beckstein nimmt Kohl-Regierung in Schutz


Das will der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) nicht so stehen lassen. „Es ist doch ein qualitativer Unterschied, ob ich humanitäre Einreise zum Beispiel zu einer Krankenbehandlung ermögliche oder zu einem Studium. Oder ob ich sage, mir ist es wurscht, selbst wenn die organisierte Kriminalität des Rotlichts Zwangsprostituierte zu Tausenden nach Europa hereinschleppt, da mache ich trotzdem die Augen zu“, sagte Beckstein im ZDF


Umfrage: Wähler bleiben Grünen treu


Die Affäre hat einer aktuellen Umfrage zufolge die Grünen bislang keine Wählerstimmen gekostet. Dem Institut Forsa zufolge kämen SPD und Grüne zusammen auf 43 Prozent und lägen damit fünf Punkte hinter CDU, CSU und FDP, wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre. Die Grünen würden - wie schon in der Vorwoche - zehn Prozent der Stimmen bekommen. Die SPD gebe einen Punkt auf 33 Prozent ab. Die Union bleibe bei 40 Prozent, die FDP lege einen Punkt auf acht Prozent zu. Die PDS verharre bei vier Prozent, die sonstigen Parteien bei fünf Prozent. WELT.de




Artikel erschienen am Mi, 16. Februar 2005
 
   
 
servus  

16.02.05 14:55

2176 Postings, 8034 Tage HEBIUmfrage in unserer Firma ergab,

selbst für mich überraschend:

 

das lebende Denkmal Fischer wird nicht stürzen.

Wieviel wiegt der Ungar eigentlich wieder. Könnte ja zur Abwechslung mal was anderes stemmen.

 

...be happy and smile

 

16.02.05 15:12

18 Postings, 7223 Tage FISCHERSMORALWelche Firma "GRÜNE" OSTEUROPÄERINNEN AG

diese selbskonstruierte schwerstkriminellen ikone, wird demontiert.

kein zweifel.

endlich werden die "grünen" auf die politische schlachtbank geführt, deutschland kann aufatmen.


WEG MIT DEN "GRÜNEN"!

servus  

16.02.05 15:18

2176 Postings, 8034 Tage HEBIFischersmoral Du lebst wohl

im Tümpel von Großmutter Merkel?

Bevor Fischer demontiert wird, fliegen Araber mit Flugzeugen in Frankfurts Messeturm.

 

...be happy and smile

 

16.02.05 15:18

13475 Postings, 9274 Tage SchwarzerLordDiese Partei wird sich selbst überleben.

Mit jeder Sekunde wachsenden Schulden, mit jedem Windrad, mit jeder Straftat eines Ausländers wird auch immer mehr jungen Menschen klar werden, daß diese Partei bei weitem nicht das umsetzen wird, wofür sie einmal angetreten ist, ganz und gar nicht. Dafür wird am Ende ihrer Regierungszeit Deutschland ein Scherbenhaufen sein, multikulturell angeblich weit vorne, innenpolitisch aber zerrüttet.  

16.02.05 15:20

18 Postings, 7223 Tage FISCHERSMORALNPD ist die ANTWORT auf diese Linksextremisten

mit ihrer schwerstkriminellen führung.


servus  

16.02.05 15:59

2176 Postings, 8034 Tage HEBINPD ist eine Randgruppe, das

wissen sogar ihre Gegner.

Wer N24 schaut ist schlauer.

 

...be happy and smile

 

16.02.05 16:45

18 Postings, 7223 Tage FISCHERSMORALGRÜNER-Fischer: KRIEGSTREIBER und MENSCHENHÄNDLER!

Strafanzeige wegen Vorbereitung
eines Angriffskrieges
41 Hamburger Rechtsanwält/innen 1. April 1999


Am 1. April 1999 erstatteten 41 Hamburger Rechtsanwält/innen, unter ihnen Mitglieder der VDJ, Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung unter anderem wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges. Adressat der Strafanzeige ist der Generalbundesanwalt Nehm. Strafanzeige gegen den Bundesminister für Verteidigung.

Rudolf Scharping, den Bundeskanzler Gerhard Schröder sowie (frühere) Abgeordnete des Deutschen Bundestages wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80 StGB)

Sehr geehrter Herr Nehm,

seit dem 24. März 1999 bombardieren Truppen der Nato, darunter auch die Bundeswehr, die Bundesrepublik Jugoslawien.

Die Lage der serbischen Provinz Kosovo (Der Kosovo ist ein Landesteil Serbiens, das wiederum eine eigenständige Republik innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien ist.) hatte sich zuvor ständig verschärft. Der Kosovo besaß lediglich Autonomierechte innerhalb Serbiens. Diese Rechte wurden aber – im Zuge der nationalistischen Politik unter Führung von Milosevic – 1989 teilweise wieder entzogen. Bürgerkriegsähnliche Operationen serbischer Polizeieinheiten, der jugoslawischen Armee und der kosovo-albanischen Separatistenorganisation UCK haben die OSZE, die Europäische Kommission, die Nato und schließlich auch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf den Plan gerufen. Nach Schätzungen der UNO-Flüchtlingsorganisation UNHCR hatten rund 50 000 Menschen in den Sommermonaten ihre Häuser und Dörfer verlassen und waren in die Wälder geflüchtet. Eine noch viel größere Zahl (ca. 250 000) flüchtete in die angrenzende jugoslawische Teilrepublik Montenegro, nach Mazedonien, nach Albanien oder in andere Länder. Zuletzt hatte die Nato, ohne dazu vom UN-Sicherheitsrat ermächtigt worden zu sein, an die serbische Regierung in Belgrad ein Ultimatum gestellt, wonach bis zum 24. Oktober 1998 (die Frist wurde später bis zum 27. Oktober verlängert) serbisch-jugoslawische Sicherheitskräfte den Kosovo zu verlassen hätten, anderenfalls drohten Luftangriffe.

Die OSZE hatte sich bereit erklärt, 1000 Beobachter in den Kosovo zu schickem um über die Einhaltung eines Waffenstillstands zu wachen, die Rückführung der Flüchtlinge in ihre Heimatdörfer zu überwachen und die ordnungsgemäße Durchführung der im Juli 1999 vorgesehenen Regionalwahl zu begleiten. Die ersten Beobachter trafen am 17. Oktober 1998 in der Provinzhauptstadt Pristina ein.

Ein Novum in der Parlamentsgeschichte der Bundesrepublik trat ein, als drei Wochen nach der Bundestagswahl der alte Bundestag zu einer Sondersitzung zusammengerufen. wurde (sie fand am 16. Oktober 1998 statt), um über eine deutsche Beteiligung an den geplanten Nato-Einsätzen („Aktivierungsbefehl“) zu beraten. Von 580 anwesenden Abgeordneten stimmten 500 der Vorlage der Kohl-Regierung zu, wonach die Bundeswehr mit 14 Kampfflugzeugen und 500 Soldaten an einem Militäreinsatz in Jugoslawien beteiligt werde. Die Nein-Stimmen kamen von der PDS (alle 29 anwesenden Abgeordneten), der SPD (21, bei 7 Enthaltungen), Bündnis 90/Die Grünen (9, bei 8 Enthaltungen) sowie der FDP (1 bei 1 Enthaltung) und der Union 0 bei 2 Enthaltungen) und von einem fraktionslosen Abgeordneten. Die Debatte ließ kaum Differenzen zwischen der alten und der designierten neuen Regierung erkennen. Die Argumentation, bei der Militäraktion gehe es auch darum, zu vermeiden, daß Deutschland „Ziel einer großen Fluchtbewegung“ werde, wurde von Gerhard Schröder vorgebracht.

Der UNO-Sicherheitsrat hat – aufgrund der Weigerung seiner ständigen Mitglieder Volksrepublik China und Russland – keinen Beschluss für einen militärischen Angriff gefasst.

Bereits die Friedensverhandlungen in Rambouillet in Frankreich zwischen Vertretern der albanischen Minderheit in der Region Kosovo und Regierungsvertretern der Bundesrepublik Jugoslawien waren stets von Drohungen führender Personen verschiedener westlicher Länder begleitet, im Falle einer fehlenden Einigung der Kontrahenten notfalls durch militärische Maßnahmen in die Verhandlungen einzugreifen. Der jugoslawische Staatschef Milosevic war zunächst mit dem Unterzeichnen des politischen Teils der Vereinbarung einverstanden. Auf seine Ablehnung stieß lediglich die Forderung nach Stationierung von Nato-Truppen.

Auch der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland sowie der Bundesminister für Verteidigung äußerten sich wiederholt, dass sie bereit seien, militärische Konsequenzen mitzutragen und ergriffen ihrerseits Vorbereitungsmaßnahmen zur Mobilisierung von Teilen der deutschen Streitkräfte. Den bisherigen Meldungen aus der Region kann entnommen werden, dass in kurzen Abständen Angriffe durch Flugzeuge und Marschflugkörper gegen logistische und militärische Einrichtungen der Bundesrepublik Jugoslawien geführt werden und dass nun auch dazu übergegangen wurde, Einheiten von Militär und Polizei der Bundesrepublik Jugoslawien in der Region Kosovo zu bombardieren.

I.
Mit dem militärischen Angriff gegen die Bundesrepublik Jugoslawien verstoßen die Verantwortlichen gegen § 80 StGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:

„Vorbereitung eines Angriffskrieges

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs, 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Artikel 26 Absatz 1 GG hat folgenden Wortlaut

„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

A.
Verantwortliche sind nach hiesiger Ansicht der Bundesminister für Verteidigung, der Bundeskanzler und die Mitglieder des Bundestages, die bei dem Beschluss vom 16. Oktober 1998 für einen Nato-Einsatz gestimmt haben. Dies ergibt sich allein schon aus Art. 65a Abs. 1 GG, wonach der Bundesminister für Verteidigung die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte hat. Aus Art. 65 Satz 1 GG ist auch der Bundeskanzler zur Verantwortung zu ziehen, da er die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt. Im Übrigen sind die vorstehenden Personen unabhängig ihrer funktionalen Stellung Inhaber von Schlüsselstellungen staatlicher Macht. Außerdem sind der frühere Bundeskanzler Kohl und der frühere Bundesminister für Verteidigung Rühe heranzuziehen, da sie den Beschluss vom 16. Oktober 1998 vorbereitet haben. Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass nur Inhaber allgemeiner Machtpositionen als taugliche Täter im Sinne von § 80 StGB in Betracht kommen, da es nur ihnen überhaupt erst möglich ist, eine konkrete Kriegsgefahr für die Bundesrepublik Deutschland zu begründen.

B.
Die genannten Personen haben einen Angriffskrieg zu verantworten. Die präziseste Definition dieses Begriffes findet sich in der UN-Resolution 3314 vom 14. Dezember 1974. Im dortigen Art. 3 wird exemplarisch aufgezählt, welche Handlungen ohne Rücksicht auf eine Kriegserklärung als Angriffshandlung zu verstehen sind:

Art. 3 Ziff. b) nennt die Beschießung oder Bombardierung des Hoheitsgebiets eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates.

In Art. 3 Ziff d) wird der Angriff durch die Streitkräfte eines Staates gegen die Land-, See- oder Luftstreitkräfte oder die See- und Luftflotte eines anderen Staates genannt.

Den bisherigen Nachrichten kann entnommen werden, dass in kurzen Abständen ständig Angriffe durch Flugzeuge und Marschflugkörper gegen logistische und militärische Einrichtungen der Bundesrepublik Jugoslawien geführt werden und dass nun auch dazu übergegangen wurde, Einheiten von Militär und Polizei der Bundesrepublik Jugoslawien in der Region Kosovo zu bombardieren.

Die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes ausschließende Sachverhalte wie die eines Verteidigungskrieges oder von Kollektivmaßnahmen der Vereinten Nationen oder ähnlicher Organisationen liegen nicht vor:

1.
Ein Verteidigungskriegstatbestand liegt nicht vor. Dies ergibt sich bereits aus dem Prinzip des ersten Schusses, wie er in Art. 2 der UN-Resolution 3314 v. 14. Dezember 1974 formuliert wurde. Demnach bedeutet Aggression die Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates. Es steht außer Frage, dass die Bundesrepublik Jugoslawien die Bundesrepublik Deutschland nicht angegriffen hat.

2.
Der militärische Einsatz der Bundeswehr in der fraglichen Region ist auch nicht durch Kollektivmaßnahmen der Vereinten Nationen gedeckt, Art. 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen (CVN) legt als Grundsatz fest, dass alle Mitglieder in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nation unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt unterlassen.

Gemäß Art. 11 Abs. 2 CVN kann auf Veranlassung der Generalversammlung, die gemäß Art. 7 Abs. 1 CVN neben dem Sicherheitsrat und anderen Gremien eines der Hauptorgane der UNO ist, eine Empfehlung zur Wahrung des Weltfriedens an die betreffenden Staaten oder den Sicherheitsrat gerichtet werden. Wurde der Sicherheitsrat bereits ohne eine Empfehlung der Generalversammlung in der Sache tätig, so darf diese dann gemäß Art. 12 Abs. 1 CVN keine Empfehlungen mehr an den Sicherheitsrat abgeben. Vielmehr nimmt dieser die ihm zugewiesenen Aufgaben in eigener Verantwortung wahr.

Die Aufgaben des Sicherheitsrates finden sich in Art. 24 Abs. 1 CVN. Demnach trägt der Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und handelt im Namen der sich aus dieser Verantwortung ergebenden Pflichten. Gemäß Art. 25 CVN haben die Beschlüsse des Sicherheitsrates bindende Wirkung. Die Beschlüsse werden im Wege der Abstimmung erzielt. Für Fragen, die nicht Verfahrensfragen betreffen, ist die Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich sämtlicher ständiger Mitglieder (China, Frankreich, Russland, Großbritannien und die USA) des Sicherheitsrates erforderlich, Art. 27 Abs. 3 CVN. Eine Zustimmung fehlt, wenn ein ständiges Mitglied von seinem Vetorecht Gebrauch macht, sich also nicht nur der Stimme enthält. Die beiden ständigen Mitglieder China und Russland haben sich gegen ein Eingreifen in Jugoslawien ausgesprochen. Diese haben deutlich gemacht, dass sie militärische Maßnahmen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien nicht mittragen werden und ihr Veto angekündigt, Art. 42 Satz 1 CVN.

Ein Beschluss des Sicherheitsrates gemäß Art. 42 CVN steht demnach aus.

3.
Es liegt auch kein rechtmäßiger Beschluss einer anderen, der UNO ähnlichen Organisation vor. Insbesondere liegt kein rechtmäßiger Beschluss der Nato vor. Denn der Nato fehlt es an einer Legitimation zum Eingriff in Konflikte außerhalb des Vertragsgebietes. Denn Art. 4 und 5 des Nordatlantikvertrages legen fest, dass militärische Maßnahmen im Namen der Mitglieder dieses Paktes nur ergriffen werden dürfen, wenn ein bewaffneter Angriff gegen ein oder mehrere Mitglieder des Paktes erfolgt. Ein solcher Angriff liegt nicht vor. An keiner Stelle des Nordatlantikvertrages findet sich eine Eingriffsbefugnis, die den militärischen Einsatz außerhalb des Vertragsgebietes auch für solche Fälle vorsieht, in denen keine äußere Aggression gegen ein Mitglied des Paktes zu verzeichnen gewesen wäre. Vielmehr finden sich in diesem Vertragswerk mehrere Hinweise darauf, dass die Vertragsstaaten die vorrangige Kompetenz der UNO anerkennen, vgl. Art. 1, 5, und 7 Nordatlantikvertrag. Insbesondere in Art. 7 wird darauf hingewiesen, dass der Nordatlantikvertrag nicht die Rechte und Pflichten der Parteien berührt, die sich aus ihrer jeweiligen Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen ergeben.

C.
Die Bundesrepublik Deutschland ist mit Einheiten der Bundeswehr an dem Angriffskrieg beteiligt.

D.
Die Verantwortlichen haben diesen Angriffskrieg vorbereitet, indem sie alle Tätigkeiten objektiv gefördert haben, die eine kriegerische Auseinandersetzung begünstigen konnten. Denn sie haben insbesondere die Bereitschaft der Bundesrepublik Deutschland bekundet, an den militärischen Auseinandersetzungen selbst teilzunehmen, eigene Ressourcen zur Verfügung zu stellen und sich an der Planung militärischer Aktionen zu beteiligen.

E.
Auch das Tatbestandsmerkmal der Kriegsgefahr liegt vor. Denn die aktuelle Situation zeigt, dass die Verletzung des konkreten Rechtsgutes nicht eine nicht mehr fern liegende Möglichkeit ist, sondern die Verletzung mit Ausbruch der kriegerischen Handlungen sogar bereits eingetreten ist. Der Schutzbereich des § 80 StGB wurde bewusst weit nach vorne verlagert, indem er auf den Bereich vor schon eingetretenen Störungen ausgedehnt wurde. Da eine solche bereits vorliegt, ist das Vorliegen der Kriegsgefahr evident.

II.
Ein möglicher Rechtfertigungseinwand muss bereits an Art. 26 Abs. 1 GG scheitern. Dieser soll das friedliche Zusammenleben der Völker schützen. Mit Frieden wird dabei die Abwesenheit militärischer Gewalt gemeint. Dies ergibt sich auch aus Art. 25 GG. Denn dort wird auf die allgemeinen Regeln des Völkerrechts verwiesen, die den bundesdeutschen Regelungen vorgehen.

Konsequenterweise stellt Art. 1 Nr. 2 und Art. 55 CVN auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker ab. Indem die Bundesrepublik Deutschland seit dem 18.09.1973 Mitglied der Vereinten Nationen ist, trägt sie auch diese Grundsätze der UNO mit. Der Grundsatz des „friedlichen Zusammenlebens der Völker“ erschöpft sich nicht lediglich in einem Verzicht militärischer Gewalt. Vielmehr wird der Schutzbereich hin zu einem umfassenden Aggressionsverbot ausgedehnt, indem ausdrücklich die Vorbereitung und Führung eines Angriffskrieges als verfassungswidrig gebrandmarkt werden.

Nicht genug damit, wird im Grundgesetz in Art. 26 Abs. 1 Satz 2 GG ein etwaiger Verstoß besonders unter Strafe gestellt, was seinen Niederschlag in § 80 StGB gefunden hat. Alleine schon die ausdrückliche Bestimmung, Verstöße unter Strafe zu stellen, drücken den besonderen Rang dieses Verbotes aus. Dabei scheiden semantische Reduktionen des Tatbestandes und in ihrer Folge auch solche möglicher Rechtfertigungsgründe aus. Denn eine Zerfaserung des Begriffes „Angriffskrieg“ muss sich hier verbieten. Zwar stellen einige Kommentatoren darauf ab, dass es vielfach nicht möglich ist, einen Angriffs- von einem Verteidigungskrieg zu unterscheiden. Insbesondere ein Fall, in dem aus reiner Not heraus ein Aggressor angegriffen wird, bevor er selbst Fakten schafft, liegt hier ganz offensichtlich nicht vor. Denn Jugoslawien hat im Kosovokonflikt nie Anstalten gemacht, einen Nato-Staat oder gar die Bundesrepublik Deutschland in irgendeiner Form militärisch zu bedrohen.

Die besondere verfassungsrechtliche Stellung des Art. 26 Abs. 1 GG ergibt sich weiter aus seiner Zielsetzung. Verfassungswidrig sind nicht lediglich die verbotenen Taten, sondern bereits die Vorbereitungshandlungen, indem in Art. 26 Abs. 1 Satz 2 GG vom „Vorbereiten“ gesprochen wird. Auslöser für diese weite Formulierung waren zweifelsohne die Ereignisse, die zum weiten Weltkrieg geführt hatten. Die Herrenchiemsee-Konferenz wollte mit diesem Grundgesetzartikel verfassungsrechtliche Garantien als Beitrag Deutschlands für ein friedliches Zusammenleben der Völker schaffen. Aufgrund der Vergangenheit wurde hierfür die Ausweitung der nur die Staaten verpflichtenden völkerrechtlichen Normen durch innerstaatliche Strafvorschriften als unbedingt notwendig angesehen. Gezielt sollten „Personen zur Rechenschaft gezogen werden, deren Tätigkeit mit Vorbedacht, darauf gerichtet ist, von seinem [des Bundes] Gebiet aus den Frieden in gefährlicher Weise zu gefährden, möge es sich um geheime Aufrüstung handeln oder um militärische oder nationalsozialistische Verhetzung ... Personen, die sich solcher Vergehen schuldig machen, wären nach ihrer Verurteilung außerhalb des Schutzes bestimmter Grundrechte zu stellen“, vgl. HChE S. 24. Wird bereits auf Verfassungsebene das – wie eingangs beschriebene – Vorgehen als Möglichkeit ausdrücklich ausgeschlossen, so muss erst recht eine Berufung auf eine derartige Handlung als Rechtfertigungsgrund ausscheiden.

Wir bitten höflichst um Mitteilung des Aktenzeichens.

Hamburg, 1. April 1999

Hierfür zeichnen: Manfred Getzmann, Rechtsanwalt; Gül Pinar, Rechtsanwältin; Joachim Schaller, Rechtsanwalt; sowie 38 weitere Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (namentlich bekannt).


servus  

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