nur weil irgend jemand einen Kommentar zur DB schreibt, oder irgendwelche Zahlen zur DB veröffentlicht müsste die DB wohl nicht reagieren. Ich wüsste zumindest kein Gesetz aus dem das hervorgeht.
Bei dem Konsensusreport sieht es allerdings etwas anders aus. Die DB veröffentlich das auf ihrer eigenen Website. Von daher könnte WpHG §98 greifen, Zitat Absatz 1: " Veröffentlicht ein Emittent, der für seine Finanzinstrumente die Zulassung zum Handel an einem inländischen Handelsplatz genehmigt oder an einem inländischen regulierten Markt oder multilateralen Handelssystem beantragt hat, in einer Mitteilung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 eine unwahre Insiderinformation, die ihn unmittelbar betrifft, ist er einem Dritten zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass der Dritte auf die Richtigkeit der Insiderinformation vertraut, ..."
Knackpunkt wird sein, dass es sich um Insiderinformationen handeln muss, evtl. will sich die DB aber nicht darauf einlassen. Letztes Jahr im April hat die DB den Konsens berichtigt, weil die Erwartungen unter den Ergebnissen lagen. Wenn allerdings jetzt der Konsens stimmen sollte, lese ich aus dem Gesetz keine Notwendigkeit die Meldung zu bestätigen. Von daher liegt die Vermutung nahe, dass die Anlaysten diesmal richtig geschätzt haben.
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