Streit über Mehrwertsteuer für Energie - Glos gegen Absenkung FDP-Chef Westerwelle hat eine Senkung der Mehrwertsteuer für Gas, Öl und Strom gefordert - eine Antwort auf seinen Vorstoß kam prompt: Bundeswirtschaftsminister Glos erteilte ihm eine Absage.
Berlin - Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) weist den Vorschlag zu einem niedrigeren Mehrwertsteuersatz für Strom, Gas und Öl zurück: "Jetzt einfach die Mehrwertsteuer auf Energie absenken zu wollen, ist meiner Ansicht nach nicht der richtige Weg", sagte Glos im ZDF-"Morgenmagazin". Er räumte aber ein: "Energie muss bezahlbar bleiben. Deswegen brauchen wir auch ausreichend Energie- und Stromerzeugung in Deutschland."
FDP-Chef Guido Westerwelle hatte wegen der stetig steigenden Energiepreise gefordert, auf Gas, Strom und Öl nur noch 7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer zu erheben. "Heizen ist so wichtig wie Kleidung und Nahrung", sagte er der "Bild"-Zeitung.
Deshalb sollte für Energie, wie für Lebensmittel, nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelten. "Fahren und Heizen, ob mit Öl, Strom oder Gas, darf kein Luxus werden." Bezahlbare Energie sei ein Grundbedürfnis - die Energiekosten der "Brotpreis des 21. Jahrhunderts".
Zur Begründung sagte Westerwelle, dass der Staat mit Steuern Energie unnötig teuer mache. Beim Benzin seien zwei Drittel des Preises Steuern. Auch beim Strompreis seien zwei Drittel der Kosten durch Steuern, Abgaben und Gebühren vom Staat gemacht.
Unterstützung für Huber-Vorschlag
Um die Finanzen der Bürger wird auch in der Union diskutiert: Der CSU-Vorsitzende Erwin Huber erhält für seine Forderung nach einer Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale Unterstützung von CDU-Arbeitnehmer- und Mittelstandspolitikern.
Ich kann diesen Vorstoß nur begrüßen", sagte der Chef der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Gerald Weiß, der "Passauer Neuen Presse". Die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz seien klassische Werbungskosten. "Es wäre richtig, zur alten Pauschale zurückzukehren - am besten noch, bevor das Verfassungsgericht die aktuelle Regelung für verfassungswidrig erklärt", sagte Weiß.
Zustimmung für Huber kam auch vom Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der Union, Josef Schlarmann (CDU): "Wir dürfen jemanden, der bereit ist, aus beruflichen Gründen weite Wege in Kauf zu nehmen, nicht bestrafen." Der Wegfall der Pauschale nur für die ersten 20 Kilometer sei ein "Systembruch" gewesen, wird Schlarmann zitiert.
"Pauschalen weg, Steuersätze runter"
Dagegen sprach sich der Chef des Parlamentskreises Mittelstand, Michael Fuchs (CDU), für einen kompletten Wegfall der Subvention aus. "Die Pendlerpauschale und andere Pauschalen weg, die Steuersätze runter - das ist das gerechteste, was es gibt", sagte er der "Passauer Neuen Presse".
Der finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Bartholomäus Kalb, wies dem Blatt zufolge den Vorwurf zurück, die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale sei nicht finanzierbar. Allein durch den Spritpreis-Anstieg nehme der Staat jährlich rund drei Milliarden Euro mehr Steuern ein als 2005 - auch ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer-Erhöhung auf 19 Prozent.
CSU-Chef Huber verlangt die alte Pauschale von 30 Cent ab dem ersten Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsort zurück. Seit dem 1. Januar 2007 wird die Kilometerpauschale erst vom 21. Entfernungskilometer an gezahlt.
Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums würde die Wiedereinführung der Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an zu Steuerausfällen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro führen. Die Große Koalition hatte die Pendlerpauschale Anfang 2007 eingeschränkt. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz können seither nur noch ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent je Kilometer steuerlich abgesetzt werden.
Am Dienstag hatte sich die Bundesregierung unnachgiebig gezeigt und erklärt, die Kürzung der Steuervergünstigung werde nicht zurückgenommen. Das letzte Wort habe aber das Bundesverfassungsgericht, das noch in diesem Jahr entscheiden will. Der Bundesfinanzhof hatte die neue Pendlerpauschale für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und sie den Verfassungsrichtern zur Prüfung vorgelegt.
anr/dpa/Reuters/AP
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