" Ich erwarte aber keine großen Änderungen in der Longversion und denke die Gläubiger wollen erst einmal sehen, ob wir nicht freiwillig aufgeben bzw. dumm genug sind in ihre Falle zu tappen. "
Rekapitulieren wir mal die Möglichkeiten für eine Stimmenmehrheit pro Vorschlag auf der HV :
1. Stimmenkauf über Aktienerwerb durch Gläubiger oder Strohmänner. Illegal.
2. Absprachen, geheime Sonderkonditionen für Großaktionäre. Illegal.
3. Zustimmung durch Erzeugung von Angst vor Totalverlust. Illegal, weil Drohung/ Erpressung ? Letztlich eher unwirksam, Zeitspanne zwischen 15.12. - 16.3. zu groß, genug Zeit für Investierte zu erkennen, was im Falle der Ablehnung und einer Insolvenz die Gläubiger verlieren. Diese Drohung = eher stumpfes Schwert.
4. Lockangebot in der Longversion, um Zustimmung über Gier zu erhalten und bei Kurssprung hartnäckige Widersacher zum Verkauf zu bewegen. Legal.
5. Signifikante Anzahl an zu Tiefstpreisen gehandelter Aktien mit Besitzerwechsel, normale Anleger, die sich in der 80/20% Variante einen Mehrwert versprechen im Verhältnis zu ihrem EK.
Fazit : Wenn SH sich sicher gibt den Vorschlag durchzubekommen und das ohne illegales Gemauschel, dann imho nur mit der Kombi aus Punkt 4 und 5.
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