27.01.2010 Umwelthilfe fordert Kürzung mit Augenmaß 'Das Kind nicht mit dem Bade ausschütten' Berlin - Die Deutsche Umwelthilfe hat Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) aufgefordert, bei der Nachsteuerung der Photovoltaik-Förderung mit Augenmaß vorzugehen und den betroffenen Privatpersonen und Unternehmen die notwendige Zeit zur Umstellung auf neue Vergütungssätze zu gewähren.
Privatpersonen und Unternehmen sollten die notwendige Zeit zur Umstellung auf neue Vergütungssätze gewährt werden. Es komme darauf an, das dynamische Wachstum der Sonnenenergie zu tragbaren Kosten für die Stromverbraucher sicherzustellen, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Ziel müsse es sein, die Vergütung möglichst schnell unter den "Steckdosenpreis", den die Kunden heute ihrem Stromversorger zahlen, zu senken, ohne auf dem Weg dorthin die in Deutschland und Europa produzierenden Unternehmen zu strangulieren. "In diesen Tagen feiert das Erneuerbare Energien Gesetz, das zu Recht als das weltweit effektivste Instrument zur Markteinführung und Kostensenkung erneuerbarer Energietechnologien gefeiert wird, seinen zehnten Geburtstag", erinnerte Baake. Der Erfolg des EEG beruhe vor allem darauf, dass es einerseits Investoren und Produzenten große Planungssicherheit garantiere und sie andererseits durch eine anspruchsvolle Degression zu raschen Kostensenkungen anhalte. DUH: Röttgen muss Eckpunkte korrigieren
"Beides gehört zusammen und deshalb ist es richtig, jetzt auf eine außergewöhnliche Marktentwicklung bei den Modulpreisen sozusagen außerplanmäßig zu reagieren", sagte Baake und mahnte die Bundesregierung gleichzeitig bei der nun zu beschließenden "Sonderdegression mit Augenmaß vorzugehen und das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten". Dafür müssten die von Umweltminister Röttgen vorgestellten Eckpunkte an mehreren Stellen korrigiert werden. Freiflächenanlagen: Völliger Zusammenbruch des Marktes befürchtet Dies gelte insbesondere für die Freiflächenanlagen. Ihr großer Vorteil sei, dass sie Photovoltaik-Strom zu erheblich geringeren Kosten für die Stromverbraucher lieferten als die zumeist kleinteiligen Dachanlagen. Deshalb sei es im Ansatz falsch, die kostengünstigere Variante durch eine noch einmal um zehn Prozent verringerte Vergütung faktisch auf so genannte vorbelastete Flächen (munitionsbelastete Militärflächen, geschlossene Mülldeponien ...) zu reduzieren, die kaum noch zur Verfügung stehen. Die geplante Absenkung um 15 plus zehn Prozent für Freiflächenanlagen auf ehemaligen Ackerflächen würde sich mit den regulären Degressionsschritten von Anfang 2010 und Anfang 2011 auf 45 Prozent binnen 13 Monaten addieren. Das werde absehbar zum völligen Zusammenbruch dieses Marktes führen, was offensichtlich auch politisch gewollt sei. Planungshoheit sollte bei Städten und Gemeinden liegen "Ob und wo in einer Kommune eine Freiflächenanlage errichtet wird, sollten die Städte und Gemeinden in ihren Parlamenten entscheiden. Sie sind Träger der Planungshoheit. Bei der Ausweisung von Flächen haben sie Belange des Landschaftsschutzes und andere Gemeinwohlbelange zu berücksichtigen", so Baake. "Die Entscheidung, ob eine Ackerfläche für eine Photovoltaikfläche genutzt wird, gehört nicht nach Berlin." Für eine Anpassung der PV-Vergütung müssten außerdem die Einführungsfristen der 15-prozentigen Sonderdegression so gestaltet werden, dass es zu keinen unnötigen Verwerfungen wegen bereits angelaufener Kapazitäts- und Projektplanungen der Herstellerfirmen und der Investoren komme. Umwelthilfe: Stichtag nach hinten verschiebenDie DUH schlägt deshalb vor, die Sonderdegression für Dachanlagen, wie ursprünglich geplant, auf den 1. Juli 2010 (statt auf den 1. April) zu terminieren und die für Freiflächenanlagen auf den 1. Oktober 2010 (statt auf den 1. Juli). Der Leiter Politik und Presse der DUH, Gerd Rosenkranz, warnte die Bundesregierung davor, die Photovoltaikindustrie zum "Versuchsobjekt einer neuen Kultur des Durchregierens" zu machen. "Norbert Röttgen bewegt sich auf einem schmalen Grat. Er muss wissen, dass ihm auch im eigenen Lager nicht verziehen wird, wenn er im Ergebnis eine der wenigen aufstrebenden Branchen in Deutschland außer Landes treibt". Er werde dann als der Minister in die Annalen eingehen, der den von der Bundesregierung vollmundig angekündigten "Weg in das regenerative Zeitalter" mit gleich drei Entscheidungen als reinen Budenzauber entlarvt habe: Mit der Durchsetzung längerer Laufzeiten für störanfällige Atomkraftwerke, mit seinem Einsatz für neue Kohlekraftwerke und mit der Beendigung des Booms der solaren Stromerzeugung in Deutschland. CDU-Politiker Vaatz: Stichtag zu früh "Wer vor Inkrafttreten der Neuregelung seine Anlage an das Netz anschließt, kann noch während der Laufzeit von 20 Jahren die bisher geltende höhere Vergütung erhalten", verspricht der für den Aufbau Ost zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CDU-Bundestagsfraktion und Sprecher der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten, Arnold Vaatz. Danach greife die vorgesehene Senkung der Einspeisevergütung. Da vor dem Stichtag 1. April für viele, die bereits die feste Absicht zur Errichtung einer Anlage haben, die Fertigstellung ihrer Solaranlage praktisch kaum möglich ist, sei zu begrüßen, wenn durch eine Verschiebung dieses Termins Planungssicherheit geschaffen würde. Hoffnungsvoll stimme ihn, sagte Vaatz, dass nach Angaben der Solarindustrie ab dem Jahr 2013 die Kosten von durch Photovoltaik erzeugtem Strom auf das Preisniveau von konventionell erzeugtem Strom für private Verbraucher fallen sollen. "Damit können mittelfristig Einspeisesubventionen für Neuanlagen entfallen, soweit der Strom vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht wird", so Vaatz. (ots/pd) aus agrarheute online Mit Zitat antworten
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