Vielen hier im Forum behaupten der Fall De Bruyn sein ein anderer als der vom Hamilton. Ganz richtig es ist nicht, denn die Argumentation der Richter sagt ganz klar der Kläger soll sich das Geld von den Ex-Manager holen und nicht vom Steinhoff weil das Unternehmen selbst ein Opfer ist. Also ganz egal ob Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Betrug vorliegt, eingeklagt sollte Markus & Co. Nicht um sonst weist Steinhoff ständig auf das Urteil hin. Und noch eine Sache. Sollte der GS wirklich nicht durchkommen, was ich beim besten Willen nicht vorstellen kann, erfolgt nicht automatisch eine Liquidation (das ist eine Drohung aber keine Implikation). Ich glaube diejenigen, die zugestimmt haben werden den Vergleich in einem separaten Verfahren mit Steinhoff abschließen und alle Klagen zurückziehen. Bleibt dann Hamilton und evtl. Trevo dann müssen sie Jahre lang Klagen. Auch in dem Fall wird das Risiko stark sinken und eine Sondervereinbarung mit den Gläubige kann stattfinden. Nur der Zinssatz wird nicht ganz niedrig sein als wenn GS durch ist. Klar wenn der Zinssatz bei 10% sein kann natürlich kein Unternehmen der Welt verkraften, aber soviel kann nicht bleiben. Das ist meine Meinung.
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