KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Nach einem Urteil vom Dienstag verletzt die seit Anfang 2007 geltende Regelung den Grundsatz der Gleichbehandlung. Danach konnten Fahrtkosten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.
Nach dem Urteil gilt vorläufig wieder die alte Pauschale. Damit können Pendler wieder ab dem ersten Kilometer der Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen. Millionen von Pendlern können nach dem Karlsruher Spruch mit Nachzahlungen rechnen. Mit dem Wegfall der Neuregelung wird die frühere Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Das gilt zunächst aber nur vorläufig: Theoretisch könnte der Gesetzgeber nun eine geänderte Entfernungspauschale einführen, die ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt würde.
Nach den Worten der Verfassungsrichter hat der Gesetzgeber im Steuerrecht zwar einen großen Gestaltungsspielraum. Der Neuregelung fehle jedoch eine hinreichende sachliche Begründung. Das erklärte Ziel, mit Hilfe der jährlichen Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro den Haushalt zu konsolidieren, reiche allein nicht aus. 'Allerdings möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber aufgrund der vorliegenden Entscheidung nicht verpflichtet ist, die Pendlerpauschale in ihrer alten Reform wieder einzuführen', sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Bei einer Neuregelung müssten die Vorgaben des Urteils beachtet werden./wj/DP/zb
....Bundesregierung beschließt in einer Sondersitzung die Pendlerpauschale auf 10 ct Rückwirkend für jeden KM festzulegen.... so oder ähnlich wird es kommen ..... einige dürfen noch was blechen ?!
Wegen des anstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichtes war die Kürzung der Pendlerpauschale als vorläufig deklariert. Der Steuerzahler selber muss nun rein gar nichts mehr in der Sache unternehmen. Nun sollte jeder allerdings noch einmal seine Steuererklärung mit dem nun folgenden neuen Steuerbescheid vergleichen und auf Richtigkeit prüfen.
Eulenspiegel
: Eine Kürzung auf 15 cent ist Quatsch
Damit werden die Fahrtkosten nicht annähernd gedeckt. Die Höhe der Absetzbarkeit muss sich schon an den realen Kosten orientieren. Bei den gestiegenen Spritpreisen sind 30 cent eher zu niedrig angesaetzt. Es war ohnehin eine Frechheit, die Fahrtkosten, die jedem Arbeitnehmer entstehen, um seinen Arbeitsplatz zu erreichen abzuwürgen. Genausogut könnte man für einen Unternehmer fordern, die Lohnkosten für seine Mitarbeiter als Subvbentionen zu bezeichnen. Falls der Hosenanzug versucht (der Aufschwung kommt bei den Leuten an...) das Rad zurückzudrehen, wird das BVG erneut beschäftigt .
eine Schlappe für die Regierung? Ne, passt mal auf, wie das wieder gedreht wird.
Wir sehen in diesem Urteil eine positive Stütze zur Konjunkturbelebung in der Bundesrtepublik Deutschland und können dem Bundesverfassungsgericht für seine Weitsicht nur dankbar sein!
Auf diese Regierungserklärung warte ich jetzt ( grins über beide Backen ).
Rückwirkend auf 10 Cent pro Kilometer kürzen - ein Jahr vor den Bundestagswahlen?? *lol
Das würde dann aber auch bedeuten, dass die übrigen Kilometerangaben ebenfalls rückwirkend durch den Steuerzahler an das Finanzamt abgeführt werden müssten .. nö, das kriegen die nie im Leben durch Bundestag und Bundesrat! Da gehe ich jede Wette ein!
Das sehe ich anders. So hat beispielsweise Elster-Online automatisch die Kilometerangaben bereits beim Ausfüllen gekürzt - auch wenn der Steuerzahler die korrekten Kilometerangaben (in voller Höhe) dort angegeben hatte. Nach dem heutigen Urteil kann gerade das noch ganz böse für den Fiskus enden ...
rudert schon zurück. Vor 2010 wird es keine Änderung geben, sagte er im Interview. Auch eine sog. "Umverteilung", d. h. eine neue Steuer, schließt er wegen der augenblicklichen konjunkturellen Lage aus, meinte er.
was ich heute Vormittag bereits geschrieben hatte: ;-)
Schon bis März 2009 sollen die rund 20 Millionen Pendler in Deutschland die gekürzte Entfernungspauschale für das Steuerjahr 2007 vom Staat zurückbekommen, kündigte Steinbrück nach vorheriger Absprache mit den Ländern an. Er versicherte außerdem: "Wir werden uns das Geld nicht an anderer Stelle zurückholen. Das verträgt die derzeitige Konjunkturlage nicht." Dies sei mit Bundeskanzlerin Merkel abgestimmt.
"Merkel wertet Pendlerpauschale-Urteil als Konjunkturprogramm
So verkauft man Niederlagen: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesregierung Millionen Pendlern Steuern erstatten. Kanzlerin Merkel deutet den Richterspruch deshalb zum Konjunkturprogramm um. Doch Experten sind skeptisch."
schon was einfallen lassen. Sicherlich kürzt er die anzurechenden Kilometer von 30 Cent auf unter 20 Cent. Auf jeden Fall brauchen sie jetzt keine Gutscheine an die Bevölkerung verteilen, also zwei Fliegen mit einer Klappe. Es ist der Wahnsinn wie die arbeitenden Bürger abgezockt werden. Ich frage mich nur wie so ein Mensch in der SPD sein kann.
Die niedersächsische Finanzverwaltung verschickt seit Donnerstag korrigierte Bescheide. Auch die Hamburger Finanzämter haben die Rückzahlung an Berufspendler eingeleitet.