gustaff
: Vll. eine weitere Strategie sich arm zu rechnen
Pepkor Verkauf: Vll. eine weitere Strategie sich arm zu rechnen - nein wir könnten überhaupt keinen Aufschlag für die Kontrolle von Pepkor verlangen, weil wir uns gerne selbst schädigen und zu einem ungünstigsten Zeitpunkt ein Häppchen verkauft haben. Das ist schon nah dran an Geschäftsschädigen Verhalten, da dass erlöste Kapital auch nicht zeitnah benötigt wird: "Proceeds from the Placing will in due course be used to de-leverage Steinhoff’s capital structure" "Die Erlöse aus der Platzierung werden zu gegebener Zeit dazu verwendet, die Kapitalstruktur von Steinhoff zu entlasten."
Als ob das Management um ein Strafverfahren bettelt.
Momentan sieht es für mich so aus, dass das derzeitige Verhalten des Managements scheinbar schlimmer anmutet, als es unter Jooste war... Ich kann es irgendwie nicht fassen...
prayforsteini
: Da kann man dann schön offiziell sagen
dass die Anteile nicht so viel wert sind, man hat ja erst kürzlich erst welche verkauft, zu Kurs X. Und mehr als 50% hat man auch nicht mehr, als kann man die verbleibenden Aktien auch nicht mit einem Aufschlag bewerten. Das ist kriminell! Nichts anderes.
Die Gläubiger verlieren die Kontrolle? Oder: Steinhoff hat vorerst keinen Einfluss (und trifft daher keine Schuld, bei was auch immer da kommen mag) mehr, die Gläubiger können die 50%+1 nach der Enteignung der Steinhoff-Aktionäre leicht wieder herstellen.
Neues Video ohne was neues. Alles erwähnte ist bekannt. Mir zumindest.
Ich hätte eher Angesicht der derzeitigen Lage Lösungen oder Möglichkeiten hier noch was zu drehen erwartet. Dies ist nicht der Fall. Somit ist der Vorschlag von Steinhoff höchstwahrscheinlich an genommen?
Die zittrigen werden dann wohl rausgeschüttelt da keine Gegenstrategie vorhanden ist.
Eine Besonderheit dieser Regelung ist, das der Vergleich auch Gläubiger binden kann, die dem Inhalt des Vergleichs nicht zugestimmt haben. Darum wird die Regelung auch als Zwangsvergleich (dwangakkoord) bezeichnet. Neben dem Schuldner selbst können alle beteiligten Gläubiger, Anteilseigner, und Betriebsräte die Initiative zur Einleitung eines WH-Verfahrens ergreifen. Sie können dann beim Gericht die Bestellung eines so genannten Sanierungsexperten beantragen, der dann die Vereinbarung ausarbeitet und anbietet.
Das WHOA steht im Einklang mit der Richtlinie 2019/1023 (PbEU 2019, L 172/18). Diese Richtlinie wurde im Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Diese Richtlinie verpflichtete die Mitgliedstaaten dazu innerhalb von zwei Jahren präventive Umstrukturierungsprogramme für Unternehmen einzuführen. Das Schutzschirmverfahren in Deutschland und das WHOA sind sich ziemlich ähnlich. Das WHOA sieht zwei Verfahren außerhalb des Konkurses vor, in denen bei drohender Zahlungsunfähigkeit eine Einigung erzielt werden kann: ein nicht öffentliches Vergleichsverfahren und ein öffentliches Vergleichsverfahren. Ein nicht öffentliches Vergleichsverfahren findet (weitgehend) unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Einigung kann dadurch in relativer Ruhe vorbereitet werden und z.B. ein Imageschaden vermieden werden.
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Warum also warten? Lasst uns als Anteilseignersofort das WHOA Verfahren einleiten mit den bereits gemachten Vorschlägen. Dann wird vom Gericht ein Sanierungsexperte bestellt. Da würde mich schon sehr wundern, wenn der zum gleichen Vorschlag wie Steinhoff kommt.
macht sich langsam auch bei mir breit, bei den heutigen Nachrichten. Warum zum Teufel verscherbelt man jetzt 240 Moi Pepkor shares? Wozu wird die Kohle gebraucht? Ich blicke hier langsam nicht mehr durch was hier abläuft.
Sei es drum, verkaufen bringt zu den Kurse auch nichts mehr. Ob ich am Ende nichts oder fast nichts habe icht auch schon egal. Aber die Lehren die am nach 5 Jahre Steinhoff ziehen kann sind unbezahlbar.
Das ist echt schon heftig, wie man uns hier über den Tisch zieht. Es war quasi wie eine Androhung so nach dem Motto wir können auch einfach bis zur HV alles verkaufen wenn ihr nicht auf unseren Vorschlag eingeht.