Die gesetzliche Lage ist seit 2001 weiter. Gesetzliche KVs müssen auch Prostituierte nehmen, sie haben auch Anspruch auf Bezahlung. DeutschlandIn Deutschland gibt es etwa 400.000 berufsmäßige Prostituierte. Dazu kommen noch eine Reihe von Gelegenheitsprostituierten, deren Zahl je nach Definition unterschiedlich angegeben wird. Davon sind geschätzt 95 % weiblich und 5 % männlich. Nach Schätzungen der Prostituiertenvertretung Hydra e.V. und anderen Hilfsorganisationen arbeiten in Deutschland 100.000 bis 200.000 Ausländerinnen als Prostituierte, davon ein erheblicher und wachsender Teil Osteuropäerinnen; Thailand und Schwarzafrika sind weitere bedeutende Herkunftsgebiete. Viele dieser Frauen werden von kriminellen Banden eingeschleust und dann zur Prostitution gezwungen. Oft greifen die Frauen aus psychischen Gründen auf Alkohol und Drogen zurück, die ihnen oft von denselben Banden verkauft werden. Ein Teufelskreis ist die (meistens provozierte) Folge. In den 1990er Jahren machten in Deutschland gewerkschaftsähnliche Selbsthilfegruppen Prostituierter auf die rechtlose Situation von Prostituierten aufmerksam und forderten die Anerkennung von Prostitution als Beruf. Mit dem Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 wurde die Prostitution in Deutschland gesetzlich geregelt. Ob sie nun nicht mehr sittenwidrig ist, wird kontrovers diskutiert. Diese Frage kann aber letztlich hintanstehen, weil jedenfalls der Entgeltanspruch der Prostituierten kraft Gesetzes wirksam entsteht. Die gesetzliche Krankenversicherungen nehmen seitdem auch Prostituierte auf, da sie als Mitarbeiterinnen ihres Arbeitgebers entweder als Arbeitnehmerinnen oder als Scheinselbstständige gelten. Grundsätzlich könnten sich Prostituierte auch privat krankenversichern; allerdings werden sie von privaten Krankenversicherungen in der Regel wegen zu hoher Risiken abgelehnt. Unverändert geblieben sind die Ordnungswidrigkeit (§ 120 OWiG) und der Straftatbestand (§ 184d StGB) der verbotenen Prostitution, also der Zuwiderhandlung gegen eine auf Grundlage von Art. 297 EGStGB erlassene Sperrbezirksverordnung. Eine Reihe von Gesetzen schützt Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen durch Prostitution. § 4 Absatz 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) untersagt Personen unter 18 Jahren den Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbaren Vergnügungsbetrieben. § 8 JuSchG verbietet Minderjährigen den Aufenthalt an „jugendgefährdenden Orten“, dazu gehören unter anderem alle Orte, an denen Prostitution ausgeübt wird. Nach § 184e StGB macht sich strafbar, wer der Prostitution in der Nähe einer Schule oder einer anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Minderjährige bestimmt ist, oder in einem Haus, in dem Minderjährige wohnen, nachgeht und die Minderjährigen dadurch sittlich gefährdet. Wer eine Person unter 18 Jahren zur Prostitution bestimmt oder der Prostitution einer Person unter 18 Jahren durch Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 180 Absatz 2 StGB). Nach § 180a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe bestraft, wer einer Person unter 18 Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung beziehungsweise gewerbsmäßig Unterkunft oder Aufenthalt gewährt. Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind Personen über 18 Jahren, die mit einer Person unter 16 Jahren gegen Entgelt sexuelle Handlungen ausüben (§ 182 Absatz 1 Nr. 1 StGB). Ist die missbrauchte Person nicht nur unter 16, sondern auch unter 14 Jahre alt, tritt § 176 oder § 176a ein, hier beträgt die Mindestfreiheitsstrafe zwei beziehungsweise (in schwerem Fall) fünf Jahre. Anders als häufig vermutet ist es für „Freier“ in Deutschland allerdings derzeit (noch) nicht strafbar, eine 16- oder 17-jährige Person für sexuelle Dienstleistungen zu entlohnen. Am 29. August 2006 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach der Bundestag demnächst das diesbezügliche Schutzalter von 16 auf 18 Jahre anheben soll.[4] Es ist möglich, bei der Arbeitsagentur unter der BKZ 9139101 nach Stellenangeboten aus dem Bereich der Prostitution zu suchen. Siehe auch → Machtverhältnisse im deutschen Rotlichtmilieu. Auszug aus wikipedia. de.wikipedia.org/wiki/Prostitution#Deutschland
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