wo es auch um so eine Kanadische Firma geht die vom Handel ausgesetzt ist und der CEO gleichsam wie unser CM mehr oder weniger für seine Aktionäre nicht ( mehr ) ansprechbar ist und sich auch offiziell nicht zum Sachstand äußert, wurde von einem User mal die KI bemüht, welche Pflichten eine AG trotz Handelsaussetzung hat . Ich kopiere das mal hier rein wie folgt:
ChatGPT:
Auch wenn der Handel eines kanadischen börsennotierten Unternehmens in Deutschland ausgesetzt ist, bleiben einige Pflichten bestehen:
1. **Informationspflicht**: Das Unternehmen muss die Aktionäre über die Gründe der Aussetzung und weitere relevante Informationen informieren.
2. **Offenlegungspflichten**: Es muss weiterhin regelmäßige Finanzberichte und andere erforderliche Informationen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften veröffentlichen.
3. **Transparenz**: Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die Transparenzanforderungen weiterhin erfüllt werden, auch wenn der Handel ausgesetzt ist.
4. **Kommunikation mit Regulierungsbehörden**: Es muss weiterhin mit den Regulierungsbehörden in Kanada und Deutschland kommunizieren und deren Anweisungen folgen.
5. **Compliance**: Das Unternehmen muss weiterhin alle relevanten Gesetze und Vorschriften einhalten, einschließlich solcher, die Insiderhandel und Marktmanipulation verbieten.
6. **Aktionärsrechte**: Die Rechte der Aktionäre, wie etwa das Recht auf Teilnahme an Hauptversammlungen und das Stimmrecht, müssen weiterhin gewährleistet werden.
7. **Klärung der Aussetzung**: Das Unternehmen muss an der Klärung der Umstände, die zur Aussetzung geführt haben, arbeiten und darauf hinarbeiten, die Anforderungen für eine Wiederaufnahme des Handels zu erfüllen.
8. **Datenschutz**: Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten deutscher Aktionäre bleiben bestehen.
9. **Steuern**: Steuerliche Verpflichtungen, wie die Abführung von Quellensteuern auf Dividenden, müssen weiterhin erfüllt werden.
Das Unternehmen sollte in solchen Fällen eng mit rechtlichen Beratern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass es alle weiterhin geltenden Verpflichtungen erfüllt und um die Wiederaufnahme des Handels vorzubereiten.
Demnach sollte meiner Meinung nach die Aufsichtsbehörde doch von sich aus tätig werden, wenn Netcents diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, bzw. davon Kenntnis erlangt !?
Was meint ihr dazu ? Gemeint und angesprochen sind natürlich wie immer nur die Netcents-Aktionäre, die es angeht und betrifft und nicht ...ihr wißt schon, die sich als Nichtaktionäre hier mehr abarbeiten im Thread als wir Aktionäre.
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