Das gut analysiert gab es für diese Aussage: "Diese persönlichen pseudo-philosophischen Ergüsse helfen nicht weiter.".
Weniger zutreffend finde ich die Aussage bzgl. Bafin. Natürlich sind Reaktionen der BaFin plausibel und erfolgen auch zeitnah, aber "Antworten" sind es eher nicht.
Standard Auskunft der BaFin: "Die BaFin-Mitarbeiter unterstehen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und dürfen über Fortschritt oder Ergebnis der Prüfung keine Angaben machen ( 8 WpHG). Lediglich gegenüber Strafverfolgungsbehörden, den Handelsüberwachungsstellen der Börsen und anderen in 8 WpHG genannten Institutionen darf die BaFin Auskunft erteilen."
In meinen Augen ist es auch gar nicht wichtig und entscheidend ob und was die BaFin antwortet. Vielmehr muss man die BaFin aufmerksam machen und mit guten Infos versorgen. Nur dann hat sie eine Grundlage und einen Anlass für Ermittlungen.
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