Sie müssen jetzt herausfinden, ob ihr Online-Broker bzw. Ihre Bank den Handel an der Heimatbörse des Unternehmens anbietet. Ist dies so, dann besteht die Möglichkeit der Umbuchung Ihrer Position an die Heimatbörse (TSX, TSX Venture, CSE, NASDAQ, ASX oder LSE). Dies wird zwar mit Kosten verbunden sein, aber Sie können die Aktie nach Ablauf der Frist weiter handeln. Ob dies wirtschaftlich ist, müssen Sie selbst herausfinden, denn es wird von der Größe ihrer Aktienposition abhängen, sollte aber in der Regel der Fall sein.
Ist mit Ihrem Broker an der betroffenen Börse KEIN Handel möglich, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie suchen sich einen neuen Broker, der den Handel mit besagten Börsen anbietet.Wollen Sie Ihren Broker nicht wechseln und bietet Ihr Broker keinen Handel an den Heimatbörsen an, dann brauchen Sie auch nicht sofort zu handeln, denn der Stichtag für ein Delisting ist der 28. September – also noch genug Zeit um zu reagieren. Es ist nicht gesagt, dass diese Regelung nicht noch einmal gekippt wird.
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