1. Ad-hoc-Meldungen:
In der Finanzwelt, insbesondere im Zusammenhang mit börsennotierten Unternehmen, bedeutet "Ad-hoc-Meldung" eine unverzügliche Meldung von Kursrelevanten Informationen an die Öffentlichkeit, die nicht im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung liegt.
2. Insolvenzfall:
Wenn ein Unternehmen Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits besteht, muss es einen Insolvenzantrag stellen. Dieser Antrag muss unverzüglich erfolgen, wenn die Zahlungsunfähigkeit eintritt, oder spätestens sechs Wochen nach dem Eintritt einer Überschuldung, wenn keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
3. Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Ein Insolvenzantrag ist bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verpflichtend. Die Antragspflicht ist in § 15a Abs.1 InsO geregelt.
4. Insolvenzgründe:
a) Der Antrag muss spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gestellt werden.
b) Im Falle einer Überschuldung muss der Antrag spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung gestellt werden (wenn nicht zugleich Zahlungsunfähigkeit vorliegt).
c) Maßgeblich ist das Vorliegen (Eintritt) des Insolvenzgrundes und nicht der Zeitpunkt der Kenntniserlangung.
5. Die >>weitere Prolongation der Betriebsmittelkredite<< sei nicht sichergestellt. Ein Betriebsmittelkredit ist ein kurzfristiger Kredit für Unternehmen, der zur Finanzierung des laufenden Geschäfts und des Umlaufvermögens dient. Er hilft Unternehmen, kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken,
6. Möglicherweise sind laufende Kredite von CR-Tochtergesellschaften betroffen, für die auf der Holdingebene die CR Energy AG haftet, z.B. laufende Kredite der Terrabau GmbH, der CR Opportunities GmbH (die sich durch Privatinvestoren [Private Equity] finanziert [CR Opportunities GmbH Anleihe v.21(21/unb.) • DE000A3E5WJ1 • A3E5WJ • onvista]) und der Solartec GmbH.