Steuererklärung für das Kalenderjahr 2000 auf der Anlage SO (sonstige Einkünfte) in den Zeilen 41 ff. erklären. Diese Anlage ist ab dem Kalender- jahr 2000 neu eingeführt worden. Als Belege muss Du Deine Kauf- und Verkaufsorder, sowie Deine Werbungskosten beifügen. Solltest Du Deinen Verlust erst in Deiner Erklärung 2001 angeben, dann ist, sollte Dein ESt-Bescheid für das Kalenderjahr 2000 bestandskräftig sein, der Verlust des Kalenderjahres 2000 verloren.
@snoopyts Zu der Problematik, wann Verluste bzw. Gewinne realisiert werden sollen, wurde kurz vor dem Jahreswechsel mehrere Threads hier an Board geführt. Suche unter meiner ID und Du wirst hier die Antwort auf Deine Fragen finden.
Gruß MisterX
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