Billig-Aktien künftig vom Neuen Markt FRANKFURT (dpa-AFX) - Billig-Aktien und von Pleite bedrohte Unternehmen werden künftig vom Neuen Markt der Börse gestrichen. Dies gab die Deutsche Börse AG am Freitag in Frankfurt bekannt. Die neuen Regelungen sollen bereits zum 1. Oktober 2001 in Kraft treten. "Unternehmen mit geringem Börsenwert und insolvente Unternehmen sind keine Wachstumswerte", begründete Börsen-Vorstandsmitglied Volker Potthoff die neuen Sanktionsmaßnahmen.
Als Bedingungen für einen Ausschluss aus dem Handel wurden den Angaben zufolge ein Tagesdurchschnittskurs von unter einem Euro und eine Marktkapitalisierung von unter 20 Mio. Euro festgelegt. Wenn ein Unternehmen an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen beide Grenzwerte unterschreitet, droht der Rauswurf. Um diesen noch zu verhindern, muss der Aktienkurs und der Marktwert in den nächsten 90 Börsentagen an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Tagen über dem vorgegebenen Limit liegen. Gelingt dies nicht, erklärt die Börse den Ausschluss. Dieser erfolgt einen Monat nach Bekanntgabe. Das Kriterium Insolvenz greift laut neuem Regelwerk, "wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird." Die Deutsche Börse betonte zugleich, dass ausgeschlossene Firmen nicht die Zulassung zum Börsenhandel verlören. Sie könnten also im Geregelten Markt oder im Freiverkehr weiter gehandelt werden./DP/FP/af
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