. . . ausgesetzt wird der Handel von Aktien eines Unternehmens an der Börse, wenn wichtige Ereignisse oder Nachrichten erheblichen Einfluss auf den Kurs dieser Wertpapiere haben können. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle Aktionäre die neue Informationslage auswerten können, um die für sie richtigen Investitionsentscheidungen zu treffen. Auch wird der Handel ausgesetzt, um Insiderhandel einzudämmen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass interne Akteure des Unternehmens ihren Wissensvorsprung nicht ausnutzen können. Aktien, die vom Handel ausgesetzt sind, werden mit dem Kurszusatz au versehen, damit alle Anleger über den Vorgang Bescheid wissen. Auch die Frankfurter Börse informiert in ihren Bekanntmachungen über die Aussetzung von Wertpapieren. Der Handel an den Börsen kann ebenfalls ausgesetzt werden, wenn sich der Preis sehr stark in eine Richtung bewegt. So wird beispielsweise der Handel an Rohstoffbörsen ausgesetzt, wenn bestimmte Preislimits für einen Tag erreicht werden. Diese Limits werden in den Kontraktspezifikationen der entsprechenden Rohstoffe vermerkt. Quelle: börsennews.de
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