Tag miteinander,
ich habe von meinem Broker S-Broker (Sparkassenorganisation) nun diese nicht wirklich prickelnde Nachricht erhalten, nachdem sie erst sehr hoffnungsfroh waren und einem entsprechende Kapitalmaßnahmenweisungen etc. geschickt haben. Diese habe ich natürlich brav befolgt und wollte meine Gazprom ADRs auf mein vor einiger Zeit eröffnetes Depot bei der Gazprombank in Aktien umtsuschen. Doch nun geht das nicht und momentan wüßten sie leider nichts Besseres.
Ein Bekannter von mir hatte mir sehr freudig seinen Empfangsschein bei der Gazprombank - also das Ziel der dann zu tauschenden ADRs gezeigt, er ist bei Comdirect. Soweit so fein. Kunde dort bin ich auch, aber eben nicht mit den Gazprom ADRs. Bei telefonischer Rückfrage meinte der freundliche Mitarbeiter, ich solle doch versuchen eventuell das Ganze zu einer anderen Bank zu transferieren.
Eine Rückfrage bei der anderen Bank - Comdirect - ergab, daß dies leider nicht möglich wäre, diese ADRs zu empfangen, um sie dann zu wandeln, lediglich wenn man schon sie bei Comdirect im Bestand hätte.
Meine Fragen nun:
* Welche akuten Optionen abseits des sogenannten "Declarative conversion of DRs" wie bei Gazprombank beschrieben ?
* Und wenn doch die "Declarative conversion of DRs", wer hat die Erfahrung was der Punkt 4: Auf Deutsch: Informationen, die die Rechte an Hinterlegungsscheinen in der Eigentumskette belegen" - Hierzu steht dort im Begleitschrieb der Gazprombank: Information (details, documents) confirming the rights to Depositary Receipts (in the chain of ownership)
* Gibt es Erfahrungen mit Freedom24 bereits dazu, das habe ich auch als Tipp erhalten.
* Oder sollte man einfach nochmal warten?
Danke bereits jetzt.
Schöne Grüße Otto Goldenballs
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Sehr geehrter Herr Goldenballs,
vielen Dank für Ihren Auftrag.
Wir beziehen uns auf die veröffentlichten Informationen zum Themenkomplex der Umtausche von ADRs und GDRs in russische Aktien.
Wir hatten Sie darüber informiert, dass zu den Bedingungen für den Umtausch ein Depot bei einer russischen Depotbank oder einer anderen ausländischen Bank mit Anschluss an eine russische Lagerstelle gehört. Zusätzlich muss für jene ADR- / GDR-Bestände, die über inländische Handelsplätze erworben wurden und somit girosammelverwahrt sind, eine Verlagerung dieser Bestände in Wertpapierrechnung (Auslandsverwahrung) erfolgen.
Die Bestandsverlagerung ist notwendig, weil die Emittenten der ADRs / GDRs mit Sitz in den USA den Umtausch nur in den USA vornehmen.
Wie wir von unserem Abwickler mitgeteilt bekommen haben, wurden alle Aufträge zur Verlagerung von ADR- / GDR-Beständen in Wertpapierrechnung (USA) seitens der Lagerstelle mit der Begründung zurückgewiesen, dass die ADR- / GDR-Wertpapiergattungen bestehende regulatorische Anforderungen aus den USA nicht erfüllen.
Hintergrund für diese Beschränkungen im US-amerikanischen Markt sind die Vorgaben für Low Priced Securities (Wertpapiere mit einem Kurswert unter 5 US-Dollar).
Folge dieser Restriktion ist, dass derzeit eine der entscheidenden Voraussetzungen für den Umtausch von ADR- / GDR-Beständen in unterliegende Aktien russischer Emittenten für die betroffenen Gattungen nicht erfüllt. Der Umtausch kann somit nicht stattfinden.
Auch der neu veröffentlichte Weisungstermin der russischen Zentrallagerstelle NSD (15.10.2022) ändert nichts an den bestehenden Restriktionen.
Wir stehen in regen Austausch mit unserem Abwickler, welcher aktuell noch in Klärung mit den entsprechenden Lagerstellen und auch der BaFin steht.
Zum aktuellen Zeitpunkt wird die notwendige Verlagerung seitens der Lagerstelle nicht angeboten, weshalb wir Ihre Weisung zum Umtausch der ADRs / GDRs nicht bearbeiten können und daher zurückweisen müssen.
Sobald wir neue Informationen erhalten, werden wir Sie umgehend informieren und bitten, Ihre Aufträge in der dann benötigten Form erneut einzureichen.
Für die hierdurch entstehenden Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns bei Ihnen.
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