Thema: Wer verkauft da Aktien und warum? LuS hat in Q1-2015 insgesamt 157.000 eigene Aktien (5% der Aktien) im Rahmen der HV-Ermächtigung aus dem Jahr 2010 zu einem durchschnittlichen Kurs von 15,- Euro gekauft (Ausstieg des jahrelangen Großaktionärs MM.Warburg). Die Ermächtigung und der Erwerb der eigenen Aktien dient zu Handelszwecken. Nur Kreditinstituten und Finanzdienstleistern ist es per Aktiengesetzt überhaupt erlaubt, eigene Aktien zu Handelszwecken zu erwerben. Die erworbenen eigenen Aktien wurden bilanztechnisch wie eine Kapitalherabsetzung behandelt und dementsprechend wurde das Eigenkapital und die Kapitalrücklage um die Anschaffungskosten reduziert. Die EPS-Ergebnisse wurden aber immer auf die gesamte Aktienanzahl angegeben. Die eigenen Aktien waren bei der Dividendenausschüttung 2015 in Höhe von 1,17 Euro (für das Jahr 2014) nicht gewinnberechtigt und insofern hat man sich die Ausschüttung auf die gehaltenen eigenen Aktien „gespart“. Nun tritt zum 03.07.2016 die neue Marktmissbrauchsverordnung in Kraft und diese hat auch Auswirkungen auf LuS. Ab dem 03.07.2016 müssen alle Geschäfte in LuS-Aktien von Insidern (Organe, Ehegatten, Wirtschaftsprüfer etc.) oder der Aktiengesellschaft selber innerhalb von 3 Arbeitstagen per Ad-Hoc veröffentlicht werden und damit wird der Handel in eigenen Aktien „quasi unmöglich“ (bis dahin kann man eigene Aktien kaufen und verkaufen ohne eine Ad-Hoc veröffentlichen zu müssen und damit ohne große Auswirkungen auf den Kurs). Der Vorstand hat wohl rechtzeitig die Alternativen geprüft und folgende Optionen: Option 1 Keine Aktion und die gehaltenen eigenen Aktien im Bestand belassen => nicht wirklich eine Option für die nächsten Jahre und da müßte der Vorstand sich irgendwann auch zwischen Option 2 und 3 entscheiden bzw. den Aktionären den Grund für die „auf Dauer“ gehaltenen eigenen Aktien erklären. Option 2 (dies wäre ganz eindeutig meine bevorzugte Variante als Aktionär gewesen und darauf habe ich gehofft) Umwidmung der gehaltenen eigenen Aktien gemäß §71 Abs.1 Nr. 7 Akt.G. per HV-Beschluss 2016 in Aktien gemäß §71 Abs.1 Nr. 6 Akt.G. => dann Einzug der eigenen Aktien und Reduzierung der tatsächlich im Umlauf befindlichen Aktien. Bilanztechnisch (und auch von der GuV) hätte dies keine Auswirkungen gehabt, da die gehaltenen eigenen Aktien ja bereits sowieso wie eine Kapitalherabsetzung behandelt wurden. Vorteil für die Aktionäre: höheres EPS auf die verbliebenen Aktien Nachteil für die AG: Einzug eigener Aktien wäre eine „Bilanzverkürzung“ und würde eine evtl. (z.B. feindliche) Übernahme deutlich erleichtern; hier wirkt sich auch der fehlende Großaktionär aus! Über die EK-Ausstattung von LuS wurde ja auf den letzten beiden HV´s bereits geredet und Aktionäre hatten vor dem Hintergrund der gestiegenen Bilanzsumme -u.a. wegen Wikifolio- nach einer evtl. notwendigen Kapitalerhöhung gefragt. Aus Sicht des Vorstandes ist die Kapitalausstattung aber vollkommen ausreichend und Kapitalerhöhungen sind nicht geplant; neben der hohen Dividendenausschüttung dann aber zusätzlich die gehaltenen eigenen Aktien de facto einzuziehen, geht dem Vorstand dann wohl doch etwas zu weit.... also Option 3. Option 3 Verkauf der eigenen Aktien über die Börse => ab dem 03.07.2016 müßte jede Transkation innerhalb von 3 Arbeitstagen per Ad-Hoc veröffentlicht werden (ist ja bilanztechnisch und von der Ad-Hoc wie eine Kapitalerhöhung) und dies würde der Reputation und dem Aktienkurs mit Sicherheit deutlich schaden => frei nach dem Motto, wenn die Gesellschaft trotz ausreichender Liquidität eigene Aktien über die Börse verkauft, wird der Kurs wohl aus Sicht der Insider zu hoch sein und dies dürfte Verkäufe anderer Aktionäre nach sich ziehen. Ausserdem würde der Vorstand sich selber in eine Zwicksituation bei einem evtl. feindlichen Übernahmeangebot bringen und hier könnte es durchaus auch evtl. zu Haftungsproblemen kommen. Ein Übernahmeangebot mit einer Prämie von z.B. 20% könnte man doch nicht ernsthaft ablehnen, wenn man als AG zuvor selber Aktien zu Marktkursen verkauft hat (Beispiel: man stelle sich mal die Situation von K+S mit dem „inoffiziellen Übernahmeangebot von Potash zu 41,- Euro vor, wenn K+S zuvor selber eigene Aktien zu 34,- Euro veräußert hätte...der Vorstand hat das 41,- Euro Angebot ja als zu niedrig abgelehnt und die Aktie steht heute bei ca. 22,- Euro => könnte man als Aktionär da den Vorstand haftbar machen ??!!). => Möglicheit des Verkaufs der eigenen Aktien vor dem 03.07.2016. Auch wenn der Vorstand (wie zalhreiche Aktionäre wohl auch) von einer „deutlichen" Unterbewertung der Aktie ausgeht, dürfte dies aus Sicht der Gesellschaft wohl die beste Option sein (bis zu einem gewissen Aktienkurs natürlich nur). Der Vorstand hat sich dementsprechend für Option 3 entschieden und folglich hat LuS im ersten Quartal 2016 bereits ca. 43.000 eigene Aktien verkauft. In Q2-2016 dürften bisher weitere Aktien zu Kursen um die ca. 18,- Euro verkauft worden sein (ich tippe mal insgesamt hat man so um die ca. 100.000 bis 120.000 der eigenen Aktien bisher veräußert) und Ende Juni oder sogar etwas früher hat sich dieses Thema dann erledigt.
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