das finde ich ja spannend, wenn andere mir sagen, ich verwechsel etwas - ohne überhaupt verstanden zu haben, was oben gemeint ist... im o.g. Fall geht es um Lücken in der Gesetzgebung, die die finanzverwaltung bisher anders beurteilte als es der BFH sieht. und ich meinte mal mit Experten zu klären, ob es im Rahmen einer bandenmässigen Straftat, die letztendlich zur insolvenz oder gleichgestellt entsprechendem verkauf mit verlust (kann man übrigens in der detailbegründung nachlesen) hier ggf entsprechende Lücken geben könnte, die zu ähnlichen ergebnissen führen könnten: nähmich der steuerlichen berücksichtigung. wie in der begründung zu lesen, ist der BFH hier anderer meinung als die finanzverwaltung.
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