das Urteil des OLG München vollständig bestätigt. Die gleiche Meinung hatte ich hier früher schon häufiger vertreten. Es sollte doch eigentlich selbstverständlich sein, dass man (auch als Unternehmen) nicht gegen Grundrechte verstoßen darf. Hierauf basieren natürlich auch noch ganz andere Dinge, wie z. B. Diskriminierung, Ungleichbehandlung ( z. B. wenn Frauen in einem Betrieb bei gleicher Position weniger Geld erhalten als Männer), etc. ...
Das trifft auch beim Artikel 10 GG zu: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Wenn dem nich so wäre, könnte ja die Post oder der Nachbar von Gegenüber einfach mal so die Briefe öffnen und diese lesen? Nein, das ist verboten!
Oder ein anderes Beispiel, der Artikel 13 GG: (1) Die Wohnung ist unverletzlich. Könnte ja sonst jeder in Deinen Garten (sofern Du einen haben solltest) kommen und dort seinen Grill aufbauen und nach Belieben Partys feiern! ;-)
Du siehst, es macht durchaus Sinn und ist auch richtig und wünschenswert, dass die im GG definierten Grundrechte für die ganze Gesellschaft gelten - also auch untereinander beim Miteinander!
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