Hallo, ich hätte da mal eine allgemeine Frage: Bei Gewinnen behält die depotführende Bank die KESt ein und führt sie ab. Bei Verlust-Veräußerungen gibt es den Verlustverrechnungstopf, durch welchen positive Veräußerungen im aktuellen Jahr mit diesem Topf gegengerechnet werden. Wenn ich nun am Ende des Jahres "Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen" im Minusbereich habe, weil ich mehr Verluste als Gewinne habe, kann ich diesen Betrag noch zusätzlich beim jährlichen Steuerausgleich (als Privatperson) geltend machen? In der Jahressteuerbescheinigung meines Browsers (Flatex) habe ich den Punkt: "noch verbleibende verrechenbare Verluste -XXXXX EUR". Heißt das, dass ich diese absetzen hätte können?
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