Feuer ist höhere Gewalt Worauf Urlauber achten sollten, wenn sie in einer von den Bränden heimgesuchten Region gebucht haben. Von Hans Gasser
Wie und wo kann man sich über die Brände informieren? Wer Genaues über Lage und Gefährdung seines Hotels wissen möchte, der sollte dort anrufen, wo er gebucht hat, also im Reisebüro oder bei der Servicenummer des Internetreisebüros. Dort steht man mit dem Reiseveranstalter in Verbindung, der immer auf dem neuesten Stand sein sollte. Am Urlaubsort sind meist die Reiseleiter 24 Stunden erreichbar, in den Hotels sollte es Aushänge geben, die die Urlauber über zu meidende Gebiete informieren.
Besteht die Möglichkeit, kostenlos umzubuchen, wenn man Angst davor hat, in ein Waldbrandgebiet zu reisen? Zurzeit nicht. Bei Tui heißt es , es seien in keinem Land eigene Hotels bedroht und somit sei auch keine Leistungseinschränkung absehbar. ,,Angst respektieren wir zwar‘‘, sagt Tui-Sprecher Robin Zimmermann, ,,sie ist aber kein objektiv messbares Kriterium‘‘. Auch bei Neckermann sieht man keinen Grund, Umbuchungen vorzunehmen. Alle Hotels lägen außerhalb der gefährdeten Gebiete.
Kann man stornieren, wenn man in einer Woche nach Gran Canaria fliegt? Man kann, aber es kostet dann erstmal Gebühren, die bis zu 90 Prozent des Reisepreises ausmachen. Feuer ist höhere Gewalt und somit eigentlich ein Kündigungsgrund für eine Pauschalreise. Allerdings, sagt Reiserechtsexperte Ernst Führich, muss das bei Uneinigkeit letztlich von einem Gericht entschieden werden. Diese urteilten bei Feuer zwar im Zweifel für die Gäste. Es muss aber eine mindestens 25-prozentige Wahrscheinlichkeit bestanden haben, dass die befürchtete höhere Gewalt am Urlaubsort auch eintritt. Das muss der Kläger beweisen.
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn man wegen der Brände storniert? Nein. Die Reiseversicherer schließen höhere Gewalt ausdrücklich als Haftungsgrund aus. Falls die Reise wegen höherer Gewalt nicht stattfinden kann, muss aber der Veranstalter den vollen Reisepreis zurückzahlen.
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