Neuigkeiten zum Schiedsgerichtsverfahren und Stellungnahme zu diversen Vorwürfen
In einer ausführlichen Stellungnahme hat AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2) neue Informationen zum weiteren Verlauf des Schiedsgerichtsverfahrens vor der Internationalen Handelskammer in Paris gegeben. Gleichzeitig wurden die bereits im Mai 2022 geäußerten Behauptungen von Boatman Capital, einem in London ansässigen Hedgefonds, der auf Leerverkäufe spezialisiert ist, in einer umfangreichen Analyse besprochen und zurückgewiesen. Nicht betroffen wird durch dieses Update, die Aussetzung der AVZ-Minerals-Aktie vom Börsenhandel. Sie bleibt auch weiterhin in Kraft.
Der Internationale Schiedsgerichtshof in Paris hat die beiden beteiligten Parteien AVZ Minerals und die Jin Cheng Mining Company Ltd. darüber informiert, dass das von Jin Cheng angestrebte Verfahren vor einem Einzelrichter verhandelt wird. Noch im September 2022 werden die beiden Parteien zu einer Case-Management-Konferenz einberufen.
Auf ihr sollen der Zeitplan des Schiedsgerichtsverfahren und die Ausführung des Mandats festgelegt werden. Wann die Case-Management-Konferenz konkret stattfinden soll, hat der Internationale Schiedsgerichtshof AVZ Minerals allerdings noch nicht mitgeteilt. In der strittigen Sache selbst ist somit noch keine Entscheidung gefällt worden, denn der Internationale Schiedsgerichtshofs in Paris hat sich in den vergangenen Wochen vor allem mit verfahrenstechnischen Fragen beschäftigt.
Weil dadurch auch der Grund für die von AVZ Minerals beantragte Handelsaussetzung seiner Aktie nicht beseitigt wird, bleibt die AVZ-Minerals-Aktie auch weiterhin vom Handel ausgesetzt und es ist zu erwarten, dass die Aussetzung auch über den 15. September 2022 verlängert werden wird.
AVZ Minerals weist die falschen und irreführenden Behauptungen von Boatman Capital zurück Nach seiner mehrmonatigen intensiven Prüfung der von Boatman Capital erhobenen Vorwürfe weist AVZ Minerals diese in seiner Mitteilung entschieden zurück. Der Boatman-Bericht enthält nicht nur eine große Anzahl von falschen und irreführenden Aussagen. Diese täuschen über den wahren Sachverhalt an vielen Stellen hinweg, da aus den Verträgen nur unvollständig zitiert wird. Die Auslassungen waren Boatman entweder selbst nicht bewusst, weil unwissentlich aus unvollständigen Verträgen zitiert wurde, oder die Auslassungen im Text waren bekannt, wurden aber den Lesern des Boatman-Reports bewusst nicht kenntlich gemacht.
Alle wesentlichen Aussagen über AVZ und seine Beteiligung am Manono-Lithium- und Zinnprojekt wurden von AVZ Minerals daher widerlegt und entschieden zurückgewiesen. Dies gilt insbesondere für die Behauptung, das Unternehmen habe gar keinen Rechtsanspruch auf eine 75%ige Beteiligung an den Aktien von Dathcom, weil die beiden separaten verbindlichen Verträge, die 2019 abgeschlossen wurden, von Dathomir "storniert" oder zur "Stornierung" veranlasst worden seien. Tatsache ist vielmehr, dass AVZ International Pty Ltd (AVZI) beim Kauf von 15 Prozent der Anteile an Dathcom in den Jahren 2019 und 2020 jeden der Dathomir SPAs ordnungsgemäß abgeschlossen hat.
Auch die Zahlung des Kaufpreises wurde ordnungsgemäß abgeschlossen und die Zahlung selbst fristgerecht geleistet. Der Erwerb der zusätzlichen Beteiligung von 15 Prozent am Manono-Projekt erfolgte damit rechtmäßig und fristgerecht. Auch habe kein Gericht oder Schiedsgericht entschieden, dass die Dathomir SPAs "annulliert", rechtsgültig gekündigt oder von AVZI nicht ordnungsgemäß abgeschlossen worden seien.
AVZ Minerals ist auch nicht bekannt, dass in dieser Frage ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet worden sei. Dieses wäre aber zwingend erforderlich, da beide Dathomir SPAs Schiedsvereinbarungen enthalten und diesen unterliegen, sollte es zu Differenzen bei der Auslegung der Bestimmungen kommen.
Unvollständiger und logisch widersprüchlicher Vertrag zwischen Cominière und Jin Cheng Darüber hinaus enthält der Boatman-Bericht nach Ansicht von AVZ Minerals Anhänge und scheint Schlussfolgerungen zu ziehen, die sich auf eine unvollständige Kopie des angeblichen Vertrags über den Verkauf von Aktien zwischen Jin Cheng und Cominière beziehen. Diese Auslassung wird von Boatman allerdings ebenfalls weder benannt noch kommentiert.
Im vollständigen Vertrag, der AVZ Minerals vorliegt, vereinbaren Cominière und Jin Cheng jedoch ausdrücklich, dass sie das Vorkaufsrecht von AVZI anerkennen. Beide Vertragspartner geben auch an, dass AVZI sein Vorkaufsrecht geltend gemacht hat. Sie behaupten allerdings fälschlicherweise, dass AVZI sein Vorkaufsrecht nicht geltend gemacht habe, was AVZI allerdings sehr wohl getan hat.
In einem logischen Widerspruch dazu steht auch die Behauptung, dass die Frist, innerhalb derer das Vorkaufsrecht ausgeübt werden muss, überschritten worden sei. AVZ Minerals erklärt demgegenüber, sein Vorkaufsrecht sehr wohl wahrgenommen zu haben und diese Erklärung auch abgegeben zu haben. Zudem sei sein Vorkaufsrecht unbefristet.
Boatman Capital gibt den Inhalt von Gerichtsentscheidungen vollkommen entstellt wieder Auch weitere von Boatman Capital getätigte Aussagen wurden von AVZ Minerals strikt zurückgewiesen. Sie betreffen zwei Gerichtsentscheidungen, deren Auswirkungen im Boatman-Report durch die Nichterwähnung wichtiger Aspekte irreführend dargestellt werden und deshalb den Sachverhalt anders darstellen als er sich tatsächlich verhält.
AVZ Minerals verurteilt deshalb die orchestrierte Leerverkaufskampagnen, die seiner Meinung nach nur darauf abzielen, die Position des Unternehmens und die seiner Aktionäre zu untergraben.
Sollte sich bestätigen, dass Boatman Capital eine Leerverkaufskampagne gegen das Unternehmen durchgeführt hat, würde der Boatman-Bericht auch gegen die ASIC-Richtlinien verstoßen, da er falsche und irreführende Aussagen enthält, eine unvollständige Darstellung der Fakten bietet und aus ihnen Schlussfolgerungen zieht, die nicht durch angemessene Beweise gestützt werden.
Auch sei er ohne eine vorherige gewissenhafte Überprüfung der Fakten von Boatman Capital veröffentlicht worden. Aufgrund dieser eklatanten Schwächen setzt AVZ Minerals seine Ermittlungen gegen Boatman Capital und dessen Führungskräfte fort und behält sich rechtliche Schritte vor.
Im Zusammenhang mit Spekulationen und Gerüchten, die als Reaktion auf den Report in den Sozialen Medien geäußert wurden, verweist AVZ Minerals noch einmal auf seinen Antrag auf eine erneute Verlängerung der freiwilligen Handelsaussetzung seiner Aktie vom 1. September und betont, dass auch die heutige Erklärung nicht beabsichtige, die Aussetzung der AVZ-Minerals-Aktie vom Börsenhandel vorzeitig zu beenden.
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