"Zwar sind aus den Medien präsente Schäden wie in Staufen bei Freiburg oder im elsäßischen Vendenheim bei der in der Region Karlsruhe verwendeten Technologie prinzipiell nicht möglich – in beiden Fällen handelte es sich um eine grundsätzlich andere Technologie."
"Um hier eine praktikable Lösung zu finden, hat das Umweltministerium Baden-Württemberg bei Prof. Dr. Oliver Brand von der Rechtsabteilung der Universität Mannheim ein Gutachten zur Untersuchung der aktuellen Schadensfallabsicherung und -regulierung in Auftrag gegeben."
"Ein häufiges Problem in der Vergangenheit war, dass Geschädigte erwarten, dass eine Entschädigung bis zum Neuwert geleistet wird, wie es unter Umständen bei einer Eigenversicherung der Fall ist."
"Eine Landesbürgschaft setzt aus seiner Sicht Fehlanreize, vollführt die unnötige Sozialisierung von Schäden und stört das ausgewogene Verhältnis von Haftung und Versicherung."
https://zeozweifrei.de/...g-fuer-schadensfaelle-bei-tiefengeothermie/2) Gutachten Schadensfallabsicherung und Schadensfallregulierung bei Projekten der Tiefengeothermie
"Dieses Gutachten untersucht lediglich Schadensfälle im Zusammenhang mit der sog. „Tiefengeothermie“."
"Bei sog. „hydrothermaler Geothermie“ werden im Untergrund vorhandene Thermalwässer an einer Stelle gefördert und an einer anderen Stelle in den gleichen natürlichen Grundwasserleiter injiziert."
"„Petrothermale Geothermie“, die in Baden-Württemberg derzeit nicht betrieben wird, bezeichnet ein Verfahren, bei dem heißes und geklüftetes Tiefengestein erschlossen wird."
"Dabei werden zunächst in den Abschnitten 1.2 – 1.5 die verschiedenen Haftungsregime untersucht, in Abschnitt VI der Umfang der Haftung abgesteckt, der in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen führt, und in den Abschnitten 1.7 und 1.8 die Absicherung der Haftung durch Haftpflichtversicherungen der Unternehmen, die Tiefengeothermie betreiben, und durch Gebäudeversicherungen potenziell Geschädigter erläutert."
https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/...en-Tiefengeothermie.pdf