schon interessant zu wissen, welche (straf- und zivilrechtlichen) Klagen schon gegen (ehemalige) Verantwortliche des Beate Uhse Konzerns anhängig sind. Leider, @Potter21, gibt es dafür, anders als bei Insolvenzen oder Handelsregistersachen, keine praktikable Recherchemöglichkeit. Auch die Gläubiger (wozu die Aktionäre erst einmal nicht gehören) sind auf das angewiesen, was der Sachwalter/Insolvenzverwalter kommuniziert. Typischerweise verlautet aber zu solchen Verfahren höchstens, dass es sie gibt, aber weder wo noch gegen wen.
Wenn man einmal annimmt, Ex-Vorständen, z. B. CV oder SvdH, könnten Fehler nachgewiesen und sie zu Schadenersatz verpflichtet werden (eine zugegebenermaßen sehr kühne Annahme), und diese wären hinlänglich solvent, so dass nach Bedienung sämtlicher Forderungen, also nach Aufwendung von weit über 30 Millionen für die Anleihegläubiger und weiteren Millionen für Robus etc. etc. , noch etwas übrig wäre - auch das eine sehr kühne Annahme - dann könnten die Aktionäre noch etwas bekommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas passiert, wird an der Börse so niedrig eingeschätzt, dass es seit Monaten schon vier Nachkommastellen braucht, um den Kurs der Aktie korrekt anzugeben, und dass man sich fragt, wie viele Nachkommastellen die Handelssysteme überhaupt verarbeiten können.
|