..finde ich.
Da die AG wg. Insolvenz aufgelöst wurde (siehe Registereintrag Handelsregister vom 1.4.2011), ist für eine Fortführung der AG zunächst ein Insolvenzplan zu erstellen, vorzulegen und an das Insolvenzgericht zur Prüfung einzureichen.
Geschieht dies nicht oder wird der Insolvenzplan vom Gericht abgelehnt (§231 InsO), wird die Abwicklung weiter betrieben und das Ende dürfte irgendwann die Löschung im Handelsregister sein.
Nach der gerichtlichen Prüfung wird der Plan noch den wesentlichen Probanden zur Stellungnahme vorgelegt (§232 InsO). Zumindest muss der Insolvenzplan dann noch im Erörterungstermin der Abstimmung zugeführt werden (§235 InsO). Dieser Termin ist öffentlich bekannt zu geben.
Also sollte dieses, falls der Plan es bis zur Abstimmung geschafft hat, die nächste info "nach draußen" sein. ;-)
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