...§813a ZPO schonmal was von gehört?? Das nervt jetzt den Handwerker völlig ab!!
Was soll es...Du scheinst ja echt die Nerven blank zu haben. Wie ich es sehe, kann der OGV mit dem Schuldner jedwede Absprache ohne den Gläubiger treffen, solange der OGV nicht das Gefühl hat verarscht zu werden. Apropos verarscht, habe gehört dass von den 181k Hauptforderung aus dem "vorläufig vollstreckbaren Urteil" bereits 100k bezahlt sind!!! Ist Dir dass eventuell entgangen, oder habe ich mal wieder eine falsche Info erhalten?? :-)))
..scheisse, wenn der Anwalt kein Peil hat. Das ganze Gestreite macht eh nur die Gerichtzunft satt.
Wieso gibt der Schrotthändler den Vollstreckungsauftrag über einen Anwalt an einen GV und zieht dass mit der vollstreckbaren Urkunde aus dem Urteil nicht unter der eigenen Regiede durch!!....damit gibt man die Karten aus der Hand, weil ein gewiefter Schuldner die Vorteile des §813a ZPO zu schätzen weiß!!!....und sich mit den irren Gläubigern nicht unterhalten braucht...hat echte Vorteile!!
Wenn der Schuldner dem GV glaubhaft machen kann, dass er INNERHALB EINES JAHRES in der Lage ist die Forderung aus der Vollstreckung und die Kosten des Verfahrens zu tilgen, dann kann der GV die Vollstreckung nach EIGENEM ERMESSEN aussetzen!! So, fettich mit schönschreiben, insbesondere wenn Powerbags bereits über 50% in 6 Wochen getilgt hat!! Ferner hat der Gläubiger, also der Schrotti, mit der Eintragung im ersten Rang des Grundbuches eine bombige Sicherheit...dass ist in der Argumentationskette nicht hilfreich.
Ich verstehe diesen ganzen Zinober sowieso nicht mehr...der Stahlbauer hätte bereits vor Monaten eine aussergerichtliche Einigung haben können, so wurde mir berichtet. Der neue Vorstand soll sich sogar mehrfach diesbezüglich mit Ihm getroffen haben...
Es hilft Dir doch alles nichts...warum regst Du Dich überhaupt noch auf?? Laut Deiner Aussage hast Du nicht einmal etwas davon!!! :-)))...oder doch??
Nun, auf jedenfall hast Du eine Menge zulernen können...auch ohne Aktienbesitz...alles wird ja auch gut!! :-))
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