Im Geschäftsbericht der Dt. Börse 2021 auf Seite 87 findet sich folgender Absatz:
Im September 2017 wurde der Clearstream Banking AG und der Clearstream Banking S.A. bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Beteiligung eines Mitarbeiters der Clearstream Banking AG an der Umsetzung von Transaktionen von Marktteilnehmern über den Dividendenstichtag (Cum-Ex-Transaktionen) führt. Mit Schreiben vom 22. Januar 2018 an die Clearstream Banking AG hat die Staatsanwaltschaft Köln die Clearstream Banking AG und die Clearstream Banking S.A. als mögliche Nebenbeteiligte angehört. Ab dem 27. August 2019 fanden Durchsuchungsmaßnahmen in den Geschäftsräumen der Clearstream Banking AG, der Clearstream Banking S.A. und weiterer Gesellschaften und Stellen der Gruppe Deutsche Börse seitens der Staatsanwaltschaft Köln und diese unterstützender weiterer Behörden statt. Die Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse erlangten dabei Kenntnis darüber, dass die Staatsanwaltschaft Köln in dem von ihr geführten Ermittlungsverfahren den Kreis der Beschuldigten um ehemalige und derzeitige Mitarbeiter der Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse sowie Vorstandsmitglieder von Tochtergesellschaften der Deutsche Börse AG erweitert hat. In 2020 erlangte die Deutsche Börse Kenntnis von einer abermaligen Erweiterung des Kreises der Beschuldigten bei den derzeitigen und früheren Mitarbeitern der Tochtergesellschaften der Deutsche Börse AG. Aufgrund des immer noch frühen Verfahrensstadiums ist es weiterhin nicht möglich, Zeitpunkt, Ausmaß und Umfang sowie Folgen einer etwaigen Entscheidung vorherzusagen. Die betroffenen Gesellschaften kooperieren mit den zuständigen Behörden. Sie gehen nicht davon aus, erfolgreich als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden zu können.
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