independent capital AG
Stuttgart-Vaihingen
WKN 513 290 / ISIN DE0005132906
Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der independent capital AG vom 26. August 2011 hat u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.815.447,00, eingeteilt in 2.815.447 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 2,00 auf EUR 2.815.445,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von 2 Inhaberstückaktien, die der Gesellschaft vom Aktionär Uwe Kohde unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind, in vereinfachter Form nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG zum Zweck der Beseitigung dieser Mitgliedschaftsrechte. Der durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag des Grundkapitals von EUR 2,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt.
Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 2 Aktien noch EUR 2.815.445,00 betragen wird und in 2.815.445 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt sein wird, wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG im Verhältnis 5:2 um EUR 1.689.267,00 auf EUR 1.126.178,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, in Höhe des Herabsetzungsbetrages Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass je fünf auf den Inhaber lautende Stückaktien zu zwei auf den Inhaber lautenden Stückaktien zusammengelegt werden.
Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien wurde am 22. September 2011 in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen.
Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 5:2 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 6. Oktober 2011, soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch fünf teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.
Die konvertierten Stückaktien der independent capital AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der independent capital AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Mit Wirkung zum
7. Oktober 2011
erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der independent capital AG im Verhältnis 5:2 an der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 6. Oktober 2011.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der independent capital AG nach dem Stand vom 6. Oktober 2011, abends, umbuchen. An die Stelle von je fünf (5) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE0005132906) treten zwei (2) konvertierte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A1K0441).
Soweit ein Aktionär einen nicht durch fünf teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A1MBGT6) eingebucht.
Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der independent capital AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,
spätestens jedoch bis zum 21. Oktober 2011
wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A1MBGT6) bemühen.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der independent capital AG sind nicht vorgesehen.
Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A1K0441, Börsenkürzel I8CK) im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 7. Oktober 2011 aufgenommen.
Stuttgart-Vaihingen, im September 2011
independent capital AG
Der Vorstand
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