Ebay - noch alles klar?

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neuester Beitrag: 18.05.07 00:57
eröffnet am: 02.01.07 16:24 von: Karlchen_II Anzahl Beiträge: 132
neuester Beitrag: 18.05.07 00:57 von: Karlchen_II Leser gesamt: 10148
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02.01.07 21:05

1545 Postings, 6658 Tage HobbypiratIhr Niveau wird ja immer dünner

"eins auf die Fresse" Mein Großvater würde sich im Grabe umdrehen.
Ich würde einem Zahnarztermin auch im Notfall prophylaktische Vorsichtsmaßnahmen
bei aggressiven ebayern vorziehen, zum Bsp. die chinesische D(G)aumenschraube.
Merke : Wenn sie groß sind, gibts immer einen ,der noch größer ist.
Zum Thema : Ich kritisiere die Gebührenpolitik bei ebay.
Und wenn eine Auktion keinen Mindestpreis erbringt wird ge"exit"ed.
Ps. Waren Sie schon mal bei einer richtigen Auktion ? Da kann der Auktionator
auch bei Artikeln abbrechen.  

02.01.07 21:07
2

13011 Postings, 7195 Tage WoodstoreEbay, der Zaubermakrtplatz

Soweit ich das beurteilen und hier einfach mal Kund tun kann,
ist es bei Ebay "jederzeit" möglich, jeden Artikel unter der
Angabe von Gründen von der Auktion zurücknehmen.
Sofern ich mich erinnere waren es drei Möglichkeiten, unter denen
man wählen kann. Keine Kontrolle.
Im Falle einer angestrebten Klage liegt di nachweislast bei dirö.
Du müsstest also nachweisen, dass ihm die teuere Rolexuhr "nicht"
runtergefallen ist, und sich immernoch im "Verkaufsfähigem"
wie im Artikeltext beschriebenem Zustand befindet. FFunzt nicht
Was den Streitfall mit der Mindesgebühr angeht, so betrifft dies,
meinem letzten Kentnisstand entsprechend, ausschließlich Artikel-
gruppen, in denen dem Verkäufer hohe finanzielle Schäden entstehen
könnten, wenn sein Artikel unter diesem Min.preis weggeht.
Zu diesen Gruppen gehören unter anderem Auto's, Boote, Flugzeuge etc.
Hat nix damit zu tun, dass der Verkäufer dieser Auktionen weniger
Einstellprovi zahlt. Denn diese min.preis Geschichte ist, wie immer
bei Ebay, eine kostenpflichtige Option.

So long, hat ebay nichts weiteres gebracht als 'n Haufen reicher
Hartz IV-Emfänger und Riesenschäden im Einzelhandel.

Woodstore  

02.01.07 21:11
1

13436 Postings, 8914 Tage blindfish@woodstore...

im gegensatz zu dir sehe ich die beweislast nicht beim käufer! wieso auch!? der verkäufer ist es doch, der seinen vertrag plötzlich nicht mehr erfüllen will...  

02.01.07 21:12
1

52 Postings, 6623 Tage Privatier@blindfisch

Du hast doch gar keine Zeit für einen Anwalt, bei 24 Std. Ariva  

02.01.07 21:12
1

1545 Postings, 6658 Tage HobbypiratBlindfish

Sie können ja klagen.
Außer Ihrem Anwalt wird dabei aber keiner reicher.
Weil Auktionen meist auf Mindestpreisen basieren.
Ebay Deutschland hat einen Mindestpreis im Gegensatz zu ebay USA nicht implementiert. Warum wohl ?
Money makes the world go round, the world go round...    

02.01.07 21:14
1

13436 Postings, 8914 Tage blindfishnun ja...

vielleicht braucht man ja nicht für alles gleich einen anwalt - sondern kann das gerade noch so selber machen :-)  

02.01.07 21:22
1

25551 Postings, 8580 Tage Depothalbiererbei einer öffentlichen auktion kann der

auktionator eine auktion nur dann abbrechen, wenn der gebotene preis unter dem mindestpreis liegt.

sobald es ein gebot gibt, welches über dem mindestgebot liegt, kommt ein rechtsgültiger kaufvertrag zustande.

wenn keiner bereit ist, den mp zu bieten, kann der a. unter dem mindestgebot beginnen und einen zuschlag unter vorbehalt erteilen, wenn der besitzer der position dem unterangebot später zustimmt, ist der verkauf auch rechtskräftig, allerdings sind dabei gewisse fristen einzuhalten.
son blödes arschgesicht kam mal ne woche später bei mir an und sagte, ich müßte noch was abnehmen, habe ich gesagt, zu spät, er versuchte dann noch ne billige show mit seinen blöden anwälten, biß aber auf granit bei mir, hehehee.

ps: noch was zum thema eins auf die fresse:

habe festgestellt, daß man mit jedem in der sprache reden murß, die er versteht.

was meinste, warum moskau-inkasso hochkonjunktur hat??

weil immer mehr leute irgendwelchen arschlöchern lieber ein paar gute geldeintreiber hinterherhetzen, statt sich auf die drittklassige deutsche korrupti-justiz zu verlassen.  

02.01.07 21:25
1

13011 Postings, 7195 Tage WoodstoreKlar, geh hin und hau ihm auf die Nase

beweislast liegt bei dir, denn
er erklärt an ebay an eidesstatt, dass sich der artikel nicht
mehr in dem zum Startzeitpunkt (Juristischer Zeitpunkt (AGB))
angegebenen Zustand befindet. Das musst du wiederlegen, denn du
widersprichst einer Eidesstattlichen erklärung.

So long justiz,

Woodstore  

02.01.07 21:29

13011 Postings, 7195 Tage Woodstore@32 Alternativen

nicht bei ebay kaufen, sondern im Einzelhandel um die Ecke,
bar natürlich, dann kommt auch kein Moskauinkasso.
Geht nicht, zu teuer? Selbst schuld, jeder der bei Ebay kauft,
schadet dem deutschen Einzelhandel mit dem gesamten Kaufpreis.

Wer rechnet da mal hoch.

Resultat ist verteuerung des Gesamten einzelhandels, da Zielmargin
erreicht werden müssen um PErsonal und Investitionen (die abnehmend sind)
zu finanzieren.  

02.01.07 21:33

25551 Postings, 8580 Tage Depothalbiererwenn ich einem ein auf die fresse haue,

muß ich keiner eidesstattlichen e. widersprechen, sondern der typ muß beweisen, daß ich ihm eins auf die fresse gehauen habe.

wird schwierig ohne zeugen und verletzungen, denn man kann ja auch den sp mit einem kräftigen schlag beaufschlgen. :)  

02.01.07 21:35
2

13436 Postings, 8914 Tage blindfishre...

ich denke, daß einige hier keine ahnung haben und mit dem "richtigen" bieter böse auf die nase fallen könnten...  

02.01.07 21:36

13011 Postings, 7195 Tage WoodstoreOk, danke, wechsle den Thread

hatte bislag eine niveauvollere Konversation vermutet.
Aber wenn deine Schriftsätze deine Persönlichkeit widerspiegeln,
dann kann ich auf jedenfall deinen Namen nur zu gut verstehen!

So long,

Woodstore  

02.01.07 21:37
1

8140 Postings, 7125 Tage checkerlarsenjeder weiß das die preise

erst in der letzten halben stunde hochgehen.
wirklich nur echte dummköpfe bieten vorher!!!
vermutlich hat er nen anderen grund,vieleicht woanders verkauft etc.  

02.01.07 21:38

13436 Postings, 8914 Tage blindfishgerne auch mit argumenten, woodstore...

bitte sag mir doch mal, wo man überall eine eidesstattliche versicherung abgeben kann!?  

02.01.07 21:43
1

12175 Postings, 8594 Tage Karlchen_IIJepp - ebay ist nachweislich ein Saftlagen, dem

es weniger um seröse Geschäfte denn um Kohle geht. So einen Schmodderverein kann man vérgessen.


Kurzum: Wer bei Ebay bietet, muss sich nicht wundern, dass er über den Löffel barbiert wird. Die Reklame mit dem 1 Euro ist nur billige Masche.

Ebay ist nen wunderbarer Fall für die Wirtschaftsaufsicht hierzulande. Weg mit dem Schmodder.  

02.01.07 21:46

1545 Postings, 6658 Tage HobbypiratDepothalbierer

"eins auf die Fresse". Die Formulierung könnte in der Tat zu Mißverständnissen
führen, die Beulen in Ihrer Backe zur Folge hätten.  

02.01.07 21:47

13011 Postings, 7195 Tage Woodstore"Versicherung an Eides statt"

Guckst du hier, ließt du durch, versuchst du zu verstehen!
Dann reden wir weiter!

so long

Woodstore  

02.01.07 21:52

25551 Postings, 8580 Tage Depothalbiererrichtig, beulen in der backe können eine unange

nehme nebenwirkung sein.

aber die meisten schmierigen typen, mit denen ich bisher zu tun hatte, waren relativ klein, dunkelhaarig und rochen nach altem zigarettenqualm.

rechne mir da gute chancen aus, daß nach einem kurzen heftig geführten schlag nix mehr nachkommt, außer ein ungläubiger blick...  

02.01.07 21:53

13436 Postings, 8914 Tage blindfishwoodstore...

da sind doch die weiterführenden links vorhanden, du brauchst also nur reinzuschauen! und lies bei gelegenheit auch mal den 156 StGB (da ist sicher auch ebay erwähnt ;-)) )...  

02.01.07 21:55
1

13011 Postings, 7195 Tage Woodstoreglaub kaum, dass's bis zu meinem Arsch

schaffen wirst.
rechts und links meiner knolligen
Nase sind zwei Wunderschöne Wangen.

Oder bist vom anderen Ufer??

Traurig wie's hier zu geht wirklich
 

02.01.07 21:57

13011 Postings, 7195 Tage Woodstore@46

Ist ja richtig, nur muss dass alles auch irgendwo nachgewiesen
werden. Das war der die Intention meiner Aussagen.

So long,

Woodstore  

02.01.07 22:02
2

13436 Postings, 8914 Tage blindfishaber sicher nicht bei ebay...

sondern vor dem richter! und der will das kaputte ding sehen - oder fotos oder sonstwas! und nochmal: die beweislast hat der VERKÄUFER (wie du implizit durch deinen vortrag über die EV ja schon zugibst - insofern widersprichst du dir!)...  

02.01.07 22:07

12175 Postings, 8594 Tage Karlchen_IIIst doch egal - nach der Übung heute kann man

Ebay voll versenken - ich werde mein Bestes tun, dazu beizutragen.

Vielleicht sollte man in D. darüber nachdenken, eine verbraucherfreundliche Alternative zu dem US-Schmodderladen aufzubauen. Sollten sich einfach ein paar Leute zusammen tun - und wissen, dass man in der EU die Leute nicht auf so arrogante Art behandelt, wie die Ebay pflegt. Wir können uns selbst vor den Kopf stoßen - dazu brauchen wir keinen großen und großmäuligen Bruder. Glücksritter und Subventionsabzocker mit einem großen Maul sind auch in Europa nicht willkommen - jedenfalls nicht in der Bevölkerung.  

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