auktionator eine auktion nur dann abbrechen, wenn der gebotene preis unter dem mindestpreis liegt.
sobald es ein gebot gibt, welches über dem mindestgebot liegt, kommt ein rechtsgültiger kaufvertrag zustande.
wenn keiner bereit ist, den mp zu bieten, kann der a. unter dem mindestgebot beginnen und einen zuschlag unter vorbehalt erteilen, wenn der besitzer der position dem unterangebot später zustimmt, ist der verkauf auch rechtskräftig, allerdings sind dabei gewisse fristen einzuhalten. son blödes arschgesicht kam mal ne woche später bei mir an und sagte, ich müßte noch was abnehmen, habe ich gesagt, zu spät, er versuchte dann noch ne billige show mit seinen blöden anwälten, biß aber auf granit bei mir, hehehee.
ps: noch was zum thema eins auf die fresse:
habe festgestellt, daß man mit jedem in der sprache reden murß, die er versteht.
was meinste, warum moskau-inkasso hochkonjunktur hat??
weil immer mehr leute irgendwelchen arschlöchern lieber ein paar gute geldeintreiber hinterherhetzen, statt sich auf die drittklassige deutsche korrupti-justiz zu verlassen.
|