Einziger Punkt der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Zustimmung zum 'Asset Purchase and Transfer Agreement pertaining to certain business operations of Teraport GmbH' (Unternehmenskauf- und Übertragungsvertrag bezüglich bestimmter Geschäftsbereiche der Teraport GmbH) vom 23.12.2009 zwischen der Teraport GmbH, der caatoosee ag und der sds business services GmbH sowie zu den darin vereinbarten Transaktionen Die Teraport GmbH, Leonberg, eine 100%ige Tochtergesellschaft der caatoosee ag, und die caatoosee ag haben am 23.12.2009 mit der sds business services GmbH, Mülheim an der Ruhr, einen Vertrag mit der Bezeichnung 'Asset Purchase and Transfer Agreement pertaining to certain business operations of Teraport GmbH' (Unternehmenskauf- und Übertragungsvertrag bezüglich bestimmter Geschäftsbereiche der Teraport GmbH, nachfolgend auch ' Unternehmenskaufvertrag ' oder ' Vertrag ') abgeschlossen. Gegenstand des Unternehmenskaufvertrags ist der Verkauf und die Übertragung von Vermögensgegenständen der Teraport GmbH, die den Geschäftsbereichen IT Services Outsourcing (' Geschäftsbereich ITS ') und Business Products Outsourcing / SAP Services (' Geschäftsbereich BPA ') der Teraport GmbH zuzuordnen sind. Vermögensgegenstände der Teraport GmbH, die dem Geschäftsbereich Engineering IT Consulting (nachfolgend auch ' Geschäftsbereich EIC ') zuzuordnen sind, werden mit dem Unternehmenskaufvertrag nicht veräußert. Für sämtliche Verbindlichkeiten der Teraport GmbH nach dem Unternehmenskaufvertrag haftet die caatoosee ag gesamtschuldnerisch mit der Teraport GmbH. Nach Vollzug der im Unternehmenskaufvertrag vereinbarten Transaktionen (' Transaktionen ') wird die Teraport GmbH nur noch im Geschäftsbereich EIC Leistungen anbieten und keine weiteren Geschäftsbereiche betreiben. Die Teraport GmbH ist derzeit die einzige operativ tätige Tochtergesellschaft der caatoosee ag. Die von der Teraport GmbH mit dem Unternehmenskaufvertrag veräußerten Vermögensgegenstände der Geschäftsbereiche ITS und BPA stellen den überwiegenden Teil des Gesellschaftsvermögens der Teraport GmbH (rund 90 %) dar. Die Geschäftsbereiche ITS und BPA erwirtschaften rund 80 % des Gesamtumsatzes der Teraport GmbH. Wegen der Bedeutung der im Unternehmenskaufvertrag vereinbarten Transaktionen für die caatoosee ag hat sich der Vorstand vorsorglich dazu entschlossen, den Unternehmenskaufvertrag sowie die im Unternehmenskaufvertrag vereinbarten Transaktionen der Hauptversammlung zur Zustimmung vorzulegen. Der Vollzug des Unternehmenskaufvertrags und die Übertragung der mit dem Unternehmenskaufvertrag verkauften Vermögensgegenstände stehen deshalb unter anderem unter dem Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der caatoosee ag ihre Zustimmung dazu erteilt, dass der Vorstand der caatoosee ag als Vertreter der alleinigen Gesellschafterin (also der caatoosee ag) der Teraport GmbH den im Unternehmenskaufvertrag vereinbarten Transaktionen zustimmt. Der Aufsichtsrat der caatoosee ag hat den im Unternehmenskaufvertrag vereinbarten Transaktionen mit Beschluss vom 13. Januar 2010 zugestimmt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Dem 'Asset Purchase and Transfer Agreement pertaining to certain business operations of Teraport GmbH' (Unternehmenskauf- und Übertragungsvertrag bezüglich bestimmter Geschäftsbereiche der Teraport GmbH) vom 23.12.2009 zwischen der Teraport GmbH, Leonberg, der caatoosee ag und der sds business services GmbH, Mülheim an der Ruhr, wird zugestimmt. Die Hauptversammlung erteilt ihre Zustimmung dazu, dass der Vorstand der caatoosee ag in Vertretung der Alleingesellschafterin (caatoosee ag) der Teraport GmbH den im 'Asset Purchase and Transfer Agreement pertaining to certain business operations of Teraport GmbH' (Unternehmenskauf- und Übertragungsvertrag bezüglich bestimmter Geschäftsbereiche der Teraport GmbH) vom 23.12.2009 zwischen der Teraport GmbH, Leonberg, der caatoosee ag und der sds business services GmbH, Mülheim an der Ruhr, ('Unternehmenskaufvertrag') vereinbarten Transaktionen sowie dem Unternehmenskaufvertrag zustimmt, insbesondere in der Gesellschafterversammlung der Teraport GmbH, Leonberg.' Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über den wesentlichen Inhalt des Unternehmenskaufvertrags. Ergänzend wird auf den Unternehmenskaufvertrag sowie den Bericht des Vorstands der caatoosee ag zum einzigen Tagesordnungspunkt verwiesen, in dem die Gründe für den Abschluss des Unternehmenskaufvertrags, der Vertrag im Einzelnen sowie die Höhe und Angemessenheit des Kaufpreises rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet werden. Der Unternehmenskaufvertrag und der Vorstandsbericht sind über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Wesentlicher Inhalt des Unternehmenskaufvertrags: Verkäufer der Vermögensgegenstände ist die Teraport GmbH, Leonberg. Käufer der Vermögensgegenstände ist die sds business services GmbH, Mülheim an der Ruhr. Die caatoosee ag ist ebenfalls Vertragspartei. Für sämtliche Verbindlichkeiten der Teraport GmbH nach dem Unternehmenskaufvertrag haftet die caatoosee ag gesamtschuldnerisch mit der Teraport GmbH. Der Kaufpreis für die veräußerten Vermögensgegenstände beträgt EUR 3.062.500,00 (nachfolgend ' Grundbetrag ') abzüglich des Gesamtbetrags der Finanzschulden und abzüglich des Betrags, um den das Working Capital (' Betriebskapital ') den Betrag von EUR 2.100.000,00 unterschreitet bzw. zuzüglich des Betrags, um den das Betriebskapital den Betrag von EUR 2.100.000,00 übersteigt. Am Tag des Vollzugs des Unternehmenskaufvertrags (' Vollzugstag ') wird der Käufer zunächst nur einen vorläufigen Kaufpreis an die Teraport GmbH zahlen. Dieser vorläufige Kaufpreis wird anhand einer geschätzten Bilanz zum Vollzugstag, die die Teraport GmbH zu erstellen hat, berechnet. Sollten sich die Teraport GmbH und die sds business services GmbH nicht auf einen Betrag als vorläufigen Kaufpreis einigen können, gilt der von der Teraport GmbH vorgeschlagene Betrag als vorläufiger Kaufpreis, sofern dieser Betrag den Vorschlag der sds business services GmbH nicht um mehr als EUR 50.000,00 übersteigt. Der vorläufige Kaufpreis wird am Vollzugstag fällig. Die sds business services GmbH zahlt den vorläufigen Kaufpreis, abzüglich eines Betrags in Höhe von EUR 800.000,00 sowie abzüglich des Betrags, den der vorläufige Kaufpreis den von der sds business services GmbH vorgeschlagenen vorläufigen Kaufpreis übersteigt, an die Teraport GmbH. Der Betrag in Höhe von EUR 800.000,00 sowie der Betrag, den der vorläufige Kaufpreis den von der sds business services GmbH vorgeschlagenen vorläufigen Kaufpreis übersteigt, werden auf ein Treuhandkonto gezahlt. Die Teraport GmbH kann 30 Monate nach dem Vollzugstag Freigabe des Treuhandbetrags verlangen. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass von der sds business services GmbH bis 30 Monate und 5 Geschäftstage nach dem Vollzugstag keine Ansprüche gegen die Teraport GmbH unter dem Vertrag vor dem zuständigen Schiedsgericht geltend gemacht wurden; unter bestimmten Voraussetzungen kann hinsichtlich eines Teilbetrags von EUR 200.000 schon zu einem früheren Zeitpunkt Freigabe verlangt werden. Der endgültige Kaufpreis ist innerhalb von zehn Geschäftstagen, nachdem die von der Teraport GmbH zu erstellende Bilanz zum Vollzugstag für die Vertragsparteien verbindlich geworden ist, zu zahlen. Sollte der vorläufige Kaufpreis einschließlich der Beträge, die auf das Treuhandkonto überwiesen wurden, den endgültigen Kaufpreis unterschreiten, so zahlt die sds business services GmbH den Differenzbetrag an die Teraport GmbH. Sollte hingegen der vorläufige Kaufpreis einschließlich der Beträge, die auf das Treuhandkonto überwiesen wurden, den endgültigen Kaufpreis übersteigen, zahlt die Teraport GmbH den Differenzbetrag an die sds business services GmbH zurück. Die caatoosee ag geht derzeit davon aus, dass der endgültige Kaufpreis zwischen EUR 2,2 und 2,6 Mio. liegen wird. Gegenstand des Unternehmenskaufvertrags sind die Vermögensgegenstände, die den Geschäftsbereichen ITS und BPA zuzuordnen sind. Ausdrücklich nicht verkauft und übertragen werden die Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbereich EIC zuzuordnen sind und sich am Standort der Teraport GmbH in München befinden. Unter die veräußerten Vermögensgegenstände fallen insbesondere Gegenstände des Anlagevermögens, Betriebs- und Geschäftsausstattung, technische Anlagen und Maschinen, gewerbliche Schutzrechte, Internetdomains, Know-how, Forderungen aus Lieferung und Leistung, Geschäftsunterlagen und Verträge aller Art. Daneben
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires ----------- Nichts geschieht ohne Interesse und keine Leistung erfolgt ohne Gegenleistung
|