ricardo.de Aktionaere Achtung !! (mit Text) -> ARIVA

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neuester Beitrag: 24.01.00 13:22
eröffnet am: 21.01.00 17:53 von: blub Anzahl Beiträge: 18
neuester Beitrag: 24.01.00 13:22 von: Buckmaster Leser gesamt: 1864
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21.01.00 17:53

569 Postings, 9120 Tage blubricardo.de Aktionaere Achtung !! (mit Text) -> ARIVA

Wenn sich das mal nicht sehr negativ auf ricardo.de auswirken wird:

mein tipp, kurzfristig raus!!

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   MÜNSTER (dpa-AFX) - Eine Auktion im Internet, bei der Bieter und Anbieter
lediglich eine Plattform erhalten, ist keine Versteigerung im Sinne des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das hat am Freitag die 4. Zivilkammer des
Landgerichts Münster entschieden. Unter anderem fehle für ein rechtmäßiges
Versteigerungs-Geschäft die Person des Auktionators. Auch die Bietzeit sei im
Internet nur begrenzt, hieß es zur Begründung.

   Geklagt hatte ein Bieter, der bei einer Autoversteigerung im Netz zwar das
höchste Gebot von 23 350 Mark abgab, den Wagen aber trotzdem nicht bekam. Der
Händler verwies auf den mindestens doppelt so hohen Wert des Neuwagens und
verweigerte die Herausgabe. Den Wagen hatte er über das Internet
-Auktionsunternehmen Ricardo.de angeboten.
 
   Grundsätzlich hätten beide Seiten eine eindeutige Willenserklärung zum
Zustandekommen des Geschäfts abgeben müssen, argumentierte das Gericht. Bei
privaten Auktionen im Internet sei das Höchstgebot nicht gleich bedeutend mit
dem Zuschlag bei einer Versteigerung. Der Mann habe daher keinen Anspruch auf
Herausgabe des Fahrzeugs./DP/kh




Quelle: News (c) dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH.
Vielen Dank für Ihr Abonnement

 

21.01.00 17:56

262 Postings, 9012 Tage solaiaschade, daß es auf ricardo keine Put gibt ! o.T.

21.01.00 18:07

31 Postings, 9047 Tage tranquillaRe: ricardo.de Aktionaere Achtung !! (mit Text)

Dieses Urteil ist gut für alle Internet Versteigerer. Würden sie nach BGB ein Auktionshaus sein, bräuchten sie dafür eine Lizenz - darüber hinaus müssten sie für den Sch... geradestehen. Nun ist aber raus, dass ricardo.de mit solchen Problemen nix am Hut hat - das ist gut für ricarto (und alle anderen Auktionsplattformen). Bei ricardo.de ist noch kein Ende. Das Urteil wird sich übers Wochenende verbreiten. Schaun ma mal am Montag:-)  

21.01.00 18:12

569 Postings, 9120 Tage blubRe: ricardo.de Aktionaere Achtung !! (mit Text)

aber wer versteigert dann noch uebers internet, wenn er nicht davon ausgehen kann die ware auch zu erhalten?  

21.01.00 18:13

569 Postings, 9120 Tage blubRe: ricardo.de Aktionaere Achtung !! (mit Text)

aber wer versteigert dann noch uebers internet, wenn er nicht davon ausgehen kann die ware auch zu erhalten?  

21.01.00 18:35

31 Postings, 9047 Tage tranquillaRe: ricardo.de Aktionaere Achtung !! (mit Text)

nun, eine Versteigerung übers Internet ist eben nicht (oder noch nicht) das gleiche wie eine Versteigerung im Auktionshaus.
Wenn ein Autohändler die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern kann, dann kann ein Ersteigerer auch die Bezahlung verweigern - denk ih mal. Das ist allerdings nicht gut für Internet Auktionshäuser. Steckt halt alles noch in den Kinderschuhen. Das Urteil hat ricardo und Konsorten nicht geschadet!  

21.01.00 20:15

78 Postings, 9024 Tage chrysagonRe: ricardo.de Aktionaere Achtung !! (mit Text) o.T.

22.01.00 12:19

5 Postings, 9004 Tage tommzRe: ricardo.de Aktionaere Achtung !! (mit Text)

könnte mir jemand sagen , wo ich das komplette Urteil finde??  

22.01.00 12:57

5 Postings, 9004 Tage tommzwo finde ich das Urteil ??? o.T.

22.01.00 17:38

937 Postings, 9182 Tage SkippiBlödsinn, kaufen bei schlechten News,

denn die guten News kommen noch !
Nicht kursfristig raus, sondern bei Kursschwäche rein.
Die kostenlose Werbung für ricardo ist doch spitze.

Das Landgericht Münster hat einem Autohaus Recht gegeben, das sich weigerte, einen beim Online-Auktionshaus Ricardo.de ersteigerten Neuwagen auszuliefern. Ein Sprecher sagte, das Gericht habe am Freitag entschieden, dass kein verbindlicher Kaufvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschlossen worden sei. Das Autohaus müsse den VW Variant Passat TDI nicht verkaufen, weil der angebotene Kaufpreis von 27.000
Mark weit unter dem Einstandspreis gelegen habe. Es sei ein "Schleuderpreis", da der Wert des Wagen bei schätzungsweise 57.000 Mark liege.

Bei Ricardo.de gälten die Bestimmungen des BGB über Versteigerungen nicht, da das Unternehmen lediglich als Plattform zwischen Käufer und Verkäufer diene, sagte der Gerichtssprecher. Das Autohaus hatte den Wagen über die Internet-Plattform von Ricardo.de zum Kauf angeboten.

Nach Ablauf einer Frist erhält bei Internet-Auktionen der Meistbietende automatisch den Zuschlag. Das Autohaus hatte sich jedoch geweigert, den Wagen an den süddeutschen Käufer auszuliefern. Nach Ansicht des Gerichts muss Ricardo.de künftig von jedem Käufer einen Mindestgebotspreis verlangen. Ricardo.de bietet dies den Verkäufern bisher an, ohne es vorzuschreiben.

Ein Sprecher des Autohauses in Münster sagte, er habe sich an die Empfehlungen von Ricardo.de gehalten. "Es hätte um ein Haar meinen finanziellen Ruin bedeutet", sagte er der Nachrichtenagentur Reuters. Das Autohaus werde sich an Internet-Auktionen künftig nicht mehr beteiligen.

Ein Sprecher von Ricardo.de in Hamburg sagte, das Unternehmen warte die schriftliche Urteilsbegründung ab. Man gehe davon aus, dass der Käufer in die Berufung gehen werde. Das Autohaus habe es in diesem Fall versäumt, einen Mindestpreis vorzugeben, sagte er weiter. (AZ: 4O 4 O 424/99)

Gruß
Skippi  

22.01.00 17:50

99 Postings, 9081 Tage SirDonaldRe: ricardo.de Aktionaere Achtung !! ---

22.01.00 18:36

569 Postings, 9120 Tage blubSkippi - Re: ricardo.de Aktionaere Achtung !! (mit Text)

Ich waere mir da nicht so sicher, ob dass "gute" Werbung fuer Ricardo ist.
Schoen fuer Dich, wenn Du investiert bist (ich hoffe schon laenger), aber die Diskussion mitzuverfolgen und aufzupassen (evtl. kurzzeitig auszusteigen) ist bestimmt kein Bloedsinn...

Lies mal die Beitraege unter heise.de, da sind interesannte Sachen dabei (pro & contra)!
 

24.01.00 12:26

1278 Postings, 9138 Tage BuckmasterRe: ricardo.de Aktionaere Achtung !! (mit Text)

Die Börse scheint das Urteil doch recht positiv zu sehen, oder?
Und morgen kommt erst noch der Big-Bang und übermorgen folgen dann die (hoffentlich :-) ) sehr guten Zahlen...

Gruß an alle ricardo-Aktionäre
Buckmaster  

24.01.00 12:31

1278 Postings, 9138 Tage BuckmasterHalbjahreszahlen gibt es natürlich am 27.01.2000!!! o.T.

24.01.00 12:35

11 Postings, 9009 Tage SnapScannerZum Ricardo Urteil

Das Urteil aus Münster besagt lediglich, daß sich Ricardo nicht mehr eine Auktion nennen darf.
Es gibt aber noch eine andere Entscheidung, die Ricardo eben dies erlaubt.
In nächster Instanz ist nun also zu klären, ob Ricardo sich Auktion nennen darf oder nicht.
Aber diese Entscheidung ist nicht in nächster Zukunft erwartet.
Die PK am 27.01. wir zudem für große Überraschungen sorgen.
Also deckt Euch fleißig ein, bevor es zu spät ist!!!!  

24.01.00 13:16

569 Postings, 9120 Tage blubRe: ricardo.de Aktionaere Achtung !! (mit Text)

also bevor das rechtlich nicht geklaert ist, waere ich eher skeptisch. kann sein, dass mir jetzt ein paar % durch die lappen gehen, aber was solls.

zu den zahlen muss ich noch hinzufuegen, dass sich die natuerlich auf den zeitraum beziehen, in dem es obiges urteil noch nicht gab. und im jetztigen kurs ist schon viel "zukunft" mit drinnen.

aber ich bin gespannt, wie sich das entwickelt!  

24.01.00 13:22

1278 Postings, 9138 Tage Buckmasterricardo: Keine negativen Auswirkungen ...-> Ariva

ricardo: Urteil zu Internetauktionen schmälert Geschäft nicht  


Hamburg (vwd) Keine negativen Auswirkungen auf das Geschäft erwartet die ricardo.de AG, Hamburg, von einem Urteil des Landgerichts Münster vom Freitag, wonach sich aus Internetauktionen keine Verpflichtung zur Lieferung der ersteigerten Ware ergibt. Das Gericht gab einem Autohändler recht, der ein neues Auto ohne Mindestpreis versteigert hatte, sich dann aber geweigert hatte, es an den Höchstbietenden auszuliefern, da ihm der erzielte Preis nicht hoch genug ausgefallen war.


Wie ein ricardo-Sprecher gegenüber vwd am Montag betonte, gilt das Urteil nur für Auktion von Privaten an Private. Wenn ricardo als Auktionspartner auftrete, sei die Lieferung garantiert. Zudem könnten Private mit der Eingabe eines Mindestpreises verhindern, dass Ware zu billig abgegeben werde. Dieses Instrument werde bei höherwertigen Artikeln auch stark genutzt. Im Übrigen sei in dieser Angeglenheit noch nicht das letzte Wort gesprochen. Der Kläger werde in Berufung gehen. In ähnlich gelagerten Fällen haben laut ricardo Gerichte bereits zu Gunsten des Bieters entschieden.

+++ Claus-Detlef Großmann

vwd/24.1.2000/cg/mr

 

24.01.00 13:22

1278 Postings, 9138 Tage Buckmasterricardo.de: Keine negativen Auswirkungen ...-> Ariva

ricardo: Urteil zu Internetauktionen schmälert Geschäft nicht  


Hamburg (vwd) Keine negativen Auswirkungen auf das Geschäft erwartet die ricardo.de AG, Hamburg, von einem Urteil des Landgerichts Münster vom Freitag, wonach sich aus Internetauktionen keine Verpflichtung zur Lieferung der ersteigerten Ware ergibt. Das Gericht gab einem Autohändler recht, der ein neues Auto ohne Mindestpreis versteigert hatte, sich dann aber geweigert hatte, es an den Höchstbietenden auszuliefern, da ihm der erzielte Preis nicht hoch genug ausgefallen war.


Wie ein ricardo-Sprecher gegenüber vwd am Montag betonte, gilt das Urteil nur für Auktion von Privaten an Private. Wenn ricardo als Auktionspartner auftrete, sei die Lieferung garantiert. Zudem könnten Private mit der Eingabe eines Mindestpreises verhindern, dass Ware zu billig abgegeben werde. Dieses Instrument werde bei höherwertigen Artikeln auch stark genutzt. Im Übrigen sei in dieser Angeglenheit noch nicht das letzte Wort gesprochen. Der Kläger werde in Berufung gehen. In ähnlich gelagerten Fällen haben laut ricardo Gerichte bereits zu Gunsten des Bieters entschieden.

+++ Claus-Detlef Großmann

vwd/24.1.2000/cg/mr

 

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